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Ein junger Mann in Handschellen.
Eine falsche Bombendrohung ist kein Kavaliersdelikt.
Eine falsche Bombendrohung ist kein Kavaliersdelikt.
iStock.com/artisteer

Bombendroher (18) gefasst: So hoch ist die Geldstrafe

04.02.2025 um 15:20, Simone Reitmeier
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Ein 18-Jähriger hat via Instagram eine Bombendrohung gegen eine Polizeistation in Vorarlberg verfasst. Nun muss er die Einsatzkosten bezahlen.

Im vergangenen Dezember hat eine zunächst unbekannte Person via Instagram eine Bombendrohung gegen eine Polizeistation in Vorarlberg gerichtet. Der Verfasser, ein 18-Jähriger, konnte schnell ausfindig gemacht werden. Die Drohung hat sich zum Glück als Falschmeldung herausgestellt, es herrschte nie Gefahr. Der damit verbundene Einsatz wird dem Burschen nun in Rechnung gestellt. 

1.450 Euro für Einsatz 

Eine Bombendrohung ist kein Kavaliersdelikt und wird kriminalpolizeilich verfolgt – das kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. So auch im Fall des 18-Jährigen. Die Drohung hatte damals einen größeren Polizeieinsatz unter Beteiligung von Spezialeinheiten und IT-Ermittlern zur Folge. Der junge Mann muss dafür nun aufkommen und knapp 1.450 Euro zahlen. Dazu kommt noch eine allfällige gerichtliche Strafe. „Wir werden derartige Einsätze den Verursachern weiterhin konsequent in Rechnung stellen“, stellt Landespolizeidirektorin Uta Bachmann klar. 

Jemand tippt etwas in einen Laptop.
Die Drohung hat der 18-Jährige über Social Media verbreitet.

Sechs Wörter 

Bei seiner Festnahme hat sich der Verfasser geständig gezeigt und konnte bei seiner Vernehmung keinen Grund für die einmalige Bombendrohung angeben. Wie die Polizei informiert, hat es sich lediglich um sechs Wörter gehandelt, die nun aber ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit, die Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze einer Täterschaft zu verrechnen, findet sich im Sicherheitspolizeigesetz.

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