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Warnschild Lawine vor schneebedeckten Hängen, Themenbild für den Lawinenabgang im Stubaital.
Im Stubaital wurde ein Wanderer von einer Lawine verschüttet.
Im Stubaital wurde ein Wanderer von einer Lawine verschüttet.
SebastianHamm/iStock.com

Stubaital: Tödlicher Lawinenabgang

08.03.2026 um 17:38, Weekend Redaktion
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Im Pinnistal bei Neustift im Stubaital wurde am 8. März 2026 ein Schneeschuhwanderer von einer Lawine erfasst. Der Arzt konnte nur noch seinen Tod feststellen.

Ein Schneeschuhwanderer wurde am 08.03.2026 im Bereich des Pinnistals im Gemeindegebiet Neustift im Stubaital von einer Lawine erfasst. Der Abgang ereignete sich gegen 11:30 Uhr auf rund 2.020 Metern Seehöhe. Augenzeugen beobachteten das Geschehen und verständigten umgehend die Einsatzkräfte. Laut Polizei löste sich in einer rund 30 Meter breiten Rinne ein Schneebrett.

Lawine erfasste Schneeschuhwanderer

Der Mann wollte laut Polizei eine etwa 30 Meter breite Rinne auf dem Stubaier Höhenweg queren, als sich ein Schneebrett löste. Die Hangneigung betrug dabei rund 35 bis 40 Grad. Der Schneeschuhwanderer wurde von der Lawine mitgerissen und vollständig verschüttet. Die Sturzbahn der Lawine erstreckte sich über etwa 700 Höhenmeter.

Großeinsatz der Bergrettung Neustift

Augenzeugen setzten sofort die Rettungskette in Gang. Der Notarzthubschrauber Christophorus 1 registrierte beim Überflug ein LVS-Signal. Kräfte der Bergrettung Neustift, ein Bergrettungshundeführer sowie mehrere Beamte der Alpinpolizei und der zuständigen Polizeiinspektion waren im Einsatz. Die Retter gruben den Mann aus dem Schnee, der Notarzt konnte jedoch nur mehr den Tod feststellen. Der Leichnam wurde anschließend vom Polizeihubschrauber Libelle Tirol im Rahmen eines Erhebungsfluges geborgen und ins Tal geflogen.

Ermittlungen zur Identität und Todesursache

Nach Angaben der Polizei ist die Identität des Verstorbenen noch nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ordnete zur Klärung der Todesursache eine Obduktion an. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Berichte an die zuständigen Stellen erstattet.

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