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Tatort in Graz-Wetzelsdorf: Ein Forensiker in Schutzkleidung arbeitet an einem Einsatzfahrzeug der Spurensicherung nach dem Fund eines Säuglings.
Die Mutter des tot aufgefundenen Babys behauptet, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben.
Die Mutter des tot aufgefundenen Babys behauptet, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben.
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Totes Baby: Mutter bemerkte Schwangerschaft nicht

02.10.2025 um 10:53, Stefanie Hermann
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Nach dem Fund eines toten Babys in Graz gibt es neue Details: Die Mutter, eine 20-jährige Kroatin, will von der Schwangerschaft nichts gewusst haben.

Nach dem grausamen Fund eines toten Säuglings in Graz-Wetzelsdorf kommen immer mehr verstörende Einzelheiten ans Licht. Die 20-jährige Mutter will laut Aussage von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst haben, wie die Kronen Zeitung heute zunächst berichtete. Als die Wehen einsetzten, habe sie die Schmerzen zunächst für „Bauchweh“ gehalten.

Baby auf Carport entdeckt

Der leblose Bub war am Dienstag auf dem Dach eines Carports gefunden worden. Ein Anrainer alarmierte die Polizei. Nur wenige Stunden später konnte die Mutter des Babys ausgeforscht und festgenommen werden. Sie liegt nach einer Operation derzeit im Krankenhaus.

Aussage der Mutter

Bei ihrer Einvernahme schilderte die junge Kroatin, dass sie den Säugling nach der überraschenden Geburt auf ein Fensterbrett gelegt habe. Von dort sei er etwa drei Meter in die Tiefe auf das Carportdach gestürzt. Ermittler prüfen nun, ob es sich tatsächlich um ein Unglück gehandelt hat oder ob das Baby absichtlich hinausgeworfen wurde. Ersten Untersuchungen zufolge dürfte der Bub zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben.

Schutzbehauptung oder nicht?

Wenn Frauen ihre Schwangerschaft nicht bemerken oder bewusst verdrängen, kann es zu Panik und Kurzschlussreaktionen kommen, erklärt Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith gegenüber der Kronen Zeitung. „Es sind die jüngsten Mütter, die hier in Erscheinung treten. Und wenn es dann zur überraschenden Geburt kommt, denken sie nur daran: Wie kann ich das beseitigen?“, so Roßmanith.

Ob die Schilderungen der Frau den Tatsachen entsprechen, soll ein psychiatrisches Gutachten klären. Sollte das Gutachten ergeben, dass die Frau durch den Geburtsvorgang eingeschränkt war, könnte statt Mord lediglich eine Anklage wegen „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ erhoben werden.

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