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Polizeiauto mit Absperrband in einer Wohnsiedlung in Graz-Wetzelsdorf, wo ein totes Baby auf einem Carportdach gefunden wurde.
In Graz-Wetzelsdorf wurde ein totes Neugeborenes auf dem Dach eines Carports entdeckt.
In Graz-Wetzelsdorf wurde ein totes Neugeborenes auf dem Dach eines Carports entdeckt.
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Graz: Ermittlungen zu totem Baby auf Dach eingestellt

12.03.2026 um 13:06, Marcel Toifl
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Ein totes Neugeborenes ist im Herbst auf einem Carport in Graz entdeckt worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Mutter eingestellt.

Ende September haben Einsatzkräfte ein totes Neugeborenes auf dem Dach eines Carports bei einem Mehrparteienhaus im Bezirk Wetzelsdorf in Graz entdeckt. Der Fall sorgt österreichweit für großes Aufsehen. Nun steht fest: Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mutter sind eingestellt.

Mutter gerät ins Visier der Ermittler

Kurz nach dem Fund nehmen Ermittler die Mutter des Kindes fest. Zunächst richtet sich der Verdacht auf Mord. Die Frau kommt in Untersuchungshaft. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ändert sich jedoch die rechtliche Bewertung des Falls.

Ein psychologisches Gutachten weist darauf hin, dass eher der Tatbestand der Tötung eines Kindes bei der Geburt infrage kommt. Die Ermittlungen laufen daher unter diesem Verdacht weiter. Nach sechzehn Tagen endet die Untersuchungshaft.

Gutachten bringt keine Klarheit

Entscheidend für das Verfahren erweist sich schließlich ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Der Sachverständige untersucht die erhobenen Befunde genau. Ein zentraler Punkt bleibt jedoch ungeklärt.

Es ließe sich nicht eindeutig feststellen, ob das Neugeborene zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat oder bereits tot zur Welt gekommen ist. Genau dieser Nachweis sei jedoch Voraussetzung für eine strafrechtliche Bewertung.

Verfahren endgültig eingestellt

Ohne klare Feststellung des Todeszeitpunkts fehlt die Grundlage für einen strafrechtlichen Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren daher ein. Der Fall gilt aus juristischer Sicht als abgeschlossen.

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