Millionen-Urteil gegen Nathalie Benko: Gericht kippt „Zusatzunterhalt“
- Nathalie Benko verurteilt: Urteil im Insolvenzverfahren
- Zwei Millionen Euro als Streitpunkt im Verfahren
- Gericht zweifelt an Darstellung der Angeklagten
- Gutgläubigkeit anerkannt, dennoch Rückzahlung
- Berufung eingelegt: Fall geht in nächste Instanz
Im Insolvenzverfahren rund um Signa-Gründer René Benko ist ein erstes Urteil gefallen: Nathalie Benko wurde vom Landesgericht Innsbruck zur Rückzahlung von zwei Millionen Euro verurteilt. Die Summe soll in die Insolvenzmasse zurückfließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten haben bereits Berufung eingelegt.
Zwei Millionen Euro als Streitpunkt im Verfahren
Im Zentrum des Verfahrens steht eine Überweisung aus dem Jänner 2023. René Benko hatte seiner Ehefrau damals zwei Millionen Euro mit dem Verwendungszweck „Eigenkapital für Immobilieninvestments“ überwiesen. Laut Verteidigung habe es sich dabei um einen „Zusatzunterhalt“ gehandelt, zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen von 10.500 Euro.
Nathalie Benko erklärte vor Gericht, sie habe sich mit dem Geld „etwas Eigenes aufbauen“ sollen. Wofür die Summe letztlich konkret verwendet wurde, konnte sie jedoch nicht mehr genau nachvollziehen. Sie gab an, das Geld in eine Immobilienfirma investiert zu haben.
Gericht zweifelt an Darstellung der Angeklagten
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Zahlung wurde nicht als Unterhalt gewertet, sondern als „unentgeltliche Verfügung“ eingestuft, also als Leistung ohne wirtschaftliche Gegenleistung. Damit gilt sie im Insolvenzverfahren als anfechtbar.
Zudem äußerte die Richterin deutliche Zweifel an den Aussagen von Nathalie Benko. Es sei „zweifelhaft“, dass die Summe tatsächlich wie angegeben verwendet wurde. Bei „lebensnaher Betrachtung“ müsse nachvollziehbar sein, was mit einem derart hohen Betrag geschehen sei.
Gutgläubigkeit anerkannt, dennoch Rückzahlung
Trotz der Kritik bescheinigte das Gericht Nathalie Benko „Gutgläubigkeit“. Demnach habe sie bis zur Insolvenz der Signa Holding im November 2023 keinen Einblick in die finanziellen Probleme ihres Mannes gehabt. Sie selbst gab an, erst durch Medienberichte davon erfahren zu haben. Zu Hause sei über finanzielle Themen nicht gesprochen worden.
Unabhängig davon wurde sie zur Rückzahlung der zwei Millionen Euro samt vier Prozent Zinsen verurteilt. Eine weitere Forderung des Masseverwalters in Höhe von 850.000 Euro wurde hingegen abgewiesen.
Berufung eingelegt: Fall geht in nächste Instanz
Sowohl Nathalie Benko als auch Masseverwalter Andreas Grabenweger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Während Benko die Entscheidung in vollem Umfang anficht, richtet sich die Berufung des Masseverwalters gegen einen Teil der abgewiesenen Forderung.
Damit dürfte der Fall in die nächste Runde gehen: Eine neuerliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck gilt als wahrscheinlich.