250 Euro Zuschuss: Jetzt noch schnell Antrag stellen
- 250 Euro Zuschuss nur noch bis Ende September
- Diese Einkommensgrenzen gelten
- Einkommen des Vormonats wird geprüft
- Diese Personen bekommen den Zuschuss nicht
- Stadt Salzburg legt noch 100 Euro drauf
- Zuschuss jetzt noch beantragen
Für viele Salzburger Haushalte geht es um bares Geld: Das Land Salzburg zahlt einen Zuschuss von 250 Euro zu den Heizkosten aus. Wer die Voraussetzungen erfüllt und das Geld noch nicht beantragt hat, sollte allerdings nicht mehr lange warten. Die Antragsfrist endet am 30. September 2026.
250 Euro Zuschuss nur noch bis Ende September
Mit dem Heizkostenzuschuss unterstützt das Land Salzburg Menschen mit niedrigem Einkommen bei den finanziellen Belastungen durch das Heizen. Die Förderung für die Heizperiode 2025/2026 beträgt einmalig 250 Euro pro Haushalt. Anträge sind seit 1. Jänner möglich, am 30. September 2026 ist endgültig Schluss.
Anspruch haben volljährige Personen, die einen eigenen Haushalt führen und ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Entscheidend für den Zuschuss ist das Nettoeinkommen des gesamten Haushalts.
250 Euro Zuschuss in Salzburg: Das Wichtigste
- Zuschuss: einmalig 250 Euro
- Förderung: Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg
- Antragsfrist: 30. September 2026
- Zielgruppe: Haushalte mit niedrigem Einkommen
- Alleinlebende und Alleinerziehende: bis 1.424 Euro netto
- Paare: bis 1.862 Euro netto
Diese Einkommensgrenzen gelten
Für Alleinlebende sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher liegt die Einkommensgrenze bei 1.424 Euro netto. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften beträgt sie 1.862 Euro netto.
Je nach Haushaltsgröße erhöht sich diese Grenze. Für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug kommen 394 Euro hinzu. Für jedes Kind ohne Familienbeihilfenbezug erhöht sie sich um 635 Euro. Auch für jede weitere erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt werden weitere 635 Euro berücksichtigt.
Wer bekommt den 250-Euro-Zuschuss?
Für den Heizkostenzuschuss in Salzburg gelten klare Einkommensgrenzen. Alleinlebende und Alleinerziehende dürfen über ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 1.424 Euro verfügen. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften liegt die Grenze bei 1.862 Euro netto.
Pro Kind mit Familienbeihilfenbezug erhöht sich die Grenze um 394 Euro. Für Kinder ohne Familienbeihilfenbezug und jede weitere erwachsene Person kommen jeweils 635 Euro hinzu.
Einkommen des Vormonats wird geprüft
Bei unselbstständig Beschäftigten sowie Bezieherinnen und Beziehern regelmäßiger Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld wird das Einkommen des Monats vor der Antragstellung herangezogen.
Das Land empfiehlt, die erforderlichen Unterlagen gleich beim Antrag hochzuladen. Dadurch kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Geduld kann trotzdem notwendig sein: Wegen der erwarteten Zahl an Anträgen kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen betragen.
Diese Personen bekommen den Zuschuss nicht
Nicht alle Salzburgerinnen und Salzburger können die Förderung beziehen. Ausgenommen sind unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie Seniorenwohnhäusern. Auch bestimmte Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung erhalten den Zuschuss nicht.
Keinen Heizkostenzuschuss gibt es außerdem, wenn vertraglich geregelt ist, dass Dritte die Heizkosten übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen beziehen können. Wichtig ist außerdem: Der Heizkostenzuschuss kann für das Jahr 2026 nur einmal genehmigt werden.
Stadt Salzburg legt noch 100 Euro drauf
Für anspruchsberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Salzburg gibt es laut vorliegendem Fördermaterial eine zusätzliche Unterstützung. Wer den Heizkostenzuschuss des Landes bezieht, kann zusätzlich den Energie-100er in Höhe von 100 Euro erhalten.
Damit können für berechtigte Haushalte in der Stadt Salzburg insgesamt bis zu 350 Euro zusammenkommen. Auch für diesen zusätzlichen Zuschuss wird im vorliegenden Material der 30. September 2026 als Frist genannt.
Zuschuss jetzt noch beantragen
Wer die Voraussetzungen erfüllt und den 250-Euro-Zuschuss bislang nicht beantragt hat, sollte die verbleibende Zeit nutzen. Nach dem 30. September 2026 ist laut Land Salzburg keine Antragstellung für den Heizkostenzuschuss 2026 mehr möglich.
Quellen und weiterführende Informationen
Land Salzburg: Offizielle Informationen zum Heizkostenzuschuss 2026, zu Anspruch, Einkommensgrenzen, Antrag und Fristen. Heizkostenzuschuss – Land Salzburg