Mit 1,5 Promille: Teenager kracht mit E-Scooter gegen Säule
Ein kurzer Blick nach hinten endete für einen 17-Jährigen in Salzburg im Krankenhaus. Der Jugendliche war in der Nacht mit einem E-Scooter unterwegs, als er auf dem Radweg nahe dem Giselakai gegen eine Metallsäule krachte. Bei den anschließenden Ermittlungen machte die Polizei gleich mehrere brisante Feststellungen: Der Alkomattest ergab 1,5 Promille, ein Drogentest verlief positiv und die Bremseinrichtung des Scooters zeigte keine Wirkung.
Teenager kracht gegen Metallsäule
Der Unfall ereignete sich am 17. August kurz nach 1 Uhr Früh. Eine Polizeistreife bemerkte den gestürzten E-Scooter-Fahrer auf einem Radweg in der Nähe des Salzburger Giselakais. Der 17-Jährige erklärte gegenüber den Beamten, dass er während der Fahrt kurz nach hinten geblickt habe. Danach sei er mit einer links neben dem Radweg befindlichen Metallsäule kollidiert.
Der Jugendliche erlitt bei dem Sturz Verletzungen unbestimmten Grades. Nach der Erstversorgung brachte ihn die Rettung ins Unfallkrankenhaus. Einen Helm hatte der 17-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls nicht getragen.
Alkotest ergibt 1,5 Promille
Im Krankenhaus führten die Beamten einen Alkomattest durch. Das Ergebnis: 1,5 Promille. Zusätzlich erklärte sich der Jugendliche zu einem Drogenspeicheltest bereit. Dieser reagierte laut Polizei positiv auf Opiate. Der 17-Jährige muss nun mit einer Anzeige rechnen.
Damit lag der gemessene Alkoholwert deutlich über dem derzeit für E-Scooter geltenden Limit. Für die Lenker gelten in Österreich weitgehend die Verhaltensvorschriften für Radfahrer. Seit Mai 2026 darf beim Fahren mit einem E-Scooter ein Alkoholisierungsgrad von 0,5 Promille nicht überschritten werden. Auch das Lenken in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ist verboten.
Polizei entdeckt Mängel am E-Scooter
Doch Alkohol und der positive Drogentest waren nicht die einzigen Auffälligkeiten. Bei der Kontrolle des E-Scooters stellte die Polizei fest, dass mehrere vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände fehlten. Besonders schwerwiegend: Die Bremseinrichtung hatte laut Polizei überhaupt keine Wirkung mehr.
Für E-Scooter gelten klare technische Vorgaben. Sie müssen unter anderem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, einer Klingel oder Hupe sowie vorgeschriebenen Rückstrahlern beziehungsweise Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht notwendig. Nach der seit Mai geltenden Regelung gehören auch gelbe Blinklichter an den Enden der Lenkgriffe zur vorgeschriebenen Ausstattung.
Diese E-Scooter-Regeln gelten in Österreich
Rechtlich gelten E-Scooter mit maximal 600 Watt Leistung und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h als eigene Form elektrisch betriebener Klein- und Miniroller. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese grundsätzlich benutzt werden. Das Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen in Längsrichtung ist grundsätzlich verboten.
Auch beim Helm gibt es seit 2026 strengere Vorgaben. Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen. Für den verunglückten 17-Jährigen bestand daher keine gesetzliche Helmpflicht. Unabhängig davon kann ein Helm bei einem Sturz das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren.