Direkt zum Inhalt
Der Heizkostenzuschuss in der Steiermark beträgt 340 Euro pro Haushalt.
Zuschuss: Anträge sind von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 möglich.
Zuschuss: Anträge sind von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 möglich.
Creative-Material/Shutterstock.com

340 Euro Zuschuss: Wer ab Oktober Anspruch hat

30.09.2026 um 09:36, Yunus Emre Kurt
min read
In der Steiermark startet am 1. Oktober der Heizkostenzuschuss 2026/27. Haushalte mit niedrigerem Einkommen können einmalig 340 Euro erhalten.

Mit Beginn der neuen Heizsaison startet in der Steiermark wieder der Heizkostenzuschuss. Ab Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, können anspruchsberechtigte Haushalte die Unterstützung beantragen. Die Förderung beträgt einmalig 340 Euro pro Haushalt und soll Menschen mit niedrigerem Einkommen bei den gestiegenen Heiz- und Energiekosten entlasten.

​Antrag ab 1. Oktober möglich

Die neue Förderperiode beginnt am 1. Oktober 2026. Ab diesem Tag können Haushalte in der Steiermark den Heizkostenzuschuss für die Saison 2026/27 beantragen.

Die Unterstützung beträgt 340 Euro und wird einmal pro Haushalt ausbezahlt. Entscheidend ist also nicht die Zahl der im Haushalt lebenden Personen, sondern ob die Voraussetzungen insgesamt erfüllt werden.

Zu den wesentlichen Kriterien zählen neben dem Einkommen auch der Hauptwohnsitz und die tatsächliche Haushaltsgemeinschaft.

​Diese Einkommensgrenzen gelten

Ob der Zuschuss gewährt wird, hängt vor allem vom monatlichen Netto-Haushaltseinkommen ab. Für Einpersonenhaushalte liegt die Grenze bei 1.827 Euro netto pro Monat.

Für Ehepaare beziehungsweise Haushaltsgemeinschaften gilt eine Obergrenze von 2.741 Euro netto monatlich.

Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 548 Euro.

​Familien profitieren von höheren Grenzen

Gerade für Familien kann die Förderung damit auch bei einem vergleichsweise höheren Haushaltseinkommen noch interessant sein.

Bei einem Kind steigt die Einkommensgrenze für Paare oder Haushaltsgemeinschaften auf 3.289 Euro netto im Monat. Bei zwei Kindern sind es 3.837 Euro, bei drei Kindern 4.385 Euro.

Die Höhe des Zuschusses selbst bleibt jedoch unverändert. Auch größere Familien erhalten einmalig 340 Euro pro Haushalt.

Welche Einkünfte im Detail berücksichtigt werden und welche Nachweise vorgelegt werden müssen, richtet sich nach den Förderbedingungen des Landes. Antragsteller sollten deshalb ihre Einkommensunterlagen rechtzeitig bereithalten.

​Antrag nur bis Ende Februar möglich

Für die Einreichung gilt eine fixe Frist. Anträge können vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 gestellt werden.

Damit bleiben knapp fünf Monate Zeit. Wer die Frist versäumt, kann den Heizkostenzuschuss für die Förderperiode 2026/27 danach nicht mehr beantragen.

Für Betroffene lohnt sich daher ein früher Blick auf die Voraussetzungen. Wer unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt und die weiteren Bedingungen erfüllt, kann sich für die kommende Heizsaison einmalig 340 Euro Unterstützung sichern.

more