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Eine Sprenkelanlage in einem Garten.
In drei OÖ-Gemeinden gilt einen strenge Wassersparverordnung.
In drei OÖ-Gemeinden gilt einen strenge Wassersparverordnung.
H_Kof/Shutterstock

Rasen gießen verboten: Bis zu 1.000 Euro Strafe drohen

05.07.2026 um 10:13, Simone Reitmeier
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Wegen anhaltender Trockenheit gelten in drei Gemeinden in Oberösterreich strenge Wasserregeln. Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 1.000 Euro Strafe.

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Die anhaltende Trockenheit hat in Oberösterreich zu drastischen Maßnahmen geführt. In den Gemeinden Grieskirchen, St. Georgen bei Grieskirchen und Tollet gilt weiterhin eine Wassersparverordnung. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert eine hohe Geldstrafe.

Rasen gießen und Pools befüllen verboten

Bis auf Weiteres ist die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz für mehrere Zwecke untersagt. Verboten sind unter anderem das Betreiben von Rasensprengern und automatischen Bewässerungsanlagen für Zierrasen, das erstmalige Befüllen oder der Wasseraustausch von privaten Pools und Whirlpools sowie das Autowaschen auf Privatgrundstücken. Auch das Abspritzen von Terrassen, Hausfassaden oder Einfahrten mit Trinkwasser ist nicht erlaubt.

Gemüsebeete und Balkonpflanzen dürfen gegossen werden

Gemüsebeete, Balkonpflanzen und kleinere landwirtschaftliche Kulturen dürfen weiterhin gegossen werden. Das ist allerdings nur sparsam, händisch mit Gießkanne oder Schlauch und ausschließlich zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr gestattet.

Bis zu 1.000 Euro Strafe

Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Wie der ORF Oberösterreich berichtet, drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro. Bürgermeisterin Maria Pachner kündigte dem Sender zufolge an, dass Übertretungen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden. Die Verordnung soll so lange gelten, bis sich die Wassersituation deutlich entspannt hat.

Verordnung gilt weiterhin

Nach Angaben der Stadt Grieskirchen bleibt die Wassersparverordnung bis auf Weiteres in Kraft, die Lage der Wasserversorgung werde laufend beobachtet. Erst wenn sich die Situation nachhaltig verbessert, sollen die Einschränkungen wieder aufgehoben oder gelockert werden.

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