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Land OÖ/Engelsberger

Anmeldung zur Corona-Impfung für 80+ ab sofort

15.01.2021 um 14:00, Lukas Steinberger-Weiß
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Oberösterreicher über 80 können sich ab sofort im Internet oder telefonisch für die Corona-Schutzimpfung anmelden. Alle Infos im Artikel.

Ab sofort können sich Menschen über 80 Jahren, die ihren Wohnsitz in Oberösterreich haben und die nicht in einem Alten- und Pflegeheim wohnen, für eine Covid-19-Schutzimpfung anmelden. Die Anmeldung ist entweder online auf der Homepage www.ooe-impft.at oder telefonisch unter der Hotline +43 732 7720 78 700 möglich.

 Für die Anmeldung werden folgende Daten benötigt:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse/Telefonnummer sowie Sozialversicherungsnummer

 

Stichtag ist der 29. Jänner 1941, d.h. wer sich anmeldet, muss vor dem 29. Jänner 1941 geboren sein.

 Für die Impfung vor Ort werden folgende Daten bzw. Dokumente benötigt:

  • Lichtbildausweis (Reisepass/Führerschein)
  • E-Card oder Sozialversicherungsnummer
  • Impfpass
  • Ggf. Liste mit Vorerkrankungen, Allergien (Allergiepass), Einnahme von Medikamenten mitnehmen

 

Die Information für die erforderliche zweite Teilimpfung erhält man ebenfalls vor Ort bei der Impfung.

 

100 Mitarbeiter/innen und Soldat/innen an der Hotline

Der Krisenstab des Landes Oberösterreich erwartet aufgrund der begrenzten Menge an verfügbaren Impfdosen einen starken Ansturm sowohl auf die Anmeldeplattform als auch auf die Anmeldehotline. Deswegen sind heute, Freitag, 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Oberösterreich sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundesheers im Call-Center im Einsatz. Trotz dieser Personalaufstockung kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis. 

 

Vormerkliste für nächste Impfphase

Natürlich können in dieser ersten Phase noch nicht alle Menschen über 80 Jahren geimpft werden, da der Impfstoff noch ein knappes Gut ist. Aus diesem Grund werden jene, die bei der ersten Anmeldung nun keinen Termin mehr bekommen, auf Wunsch vorgemerkt und sobald in Oberösterreich wieder Impfstoff zur Verfügung steht, werden die vorgemerkten Personen verständigt.

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