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Polizeiauto Österreich mit Schriftzug Polizei bei Ermittlungen zu Sozialbetrug in Wiener Neustadt
Polizei ermittelt in Wiener Neustadt wegen Sozialbetrug: 50-Jähriger soll über 100.000 Euro erschlichen haben.
Polizei ermittelt in Wiener Neustadt wegen Sozialbetrug: 50-Jähriger soll über 100.000 Euro erschlichen haben.
HelgaQ / Shutterstock.com

Sozialbetrug in Wiener Neustadt: 50-Jähriger kassiert 100.000 Euro

05.05.2026 um 11:05, Stefanie Hermann
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Sozialbetrug in Wiener Neustadt: Ein 50-Jähriger soll seit 2018 über 100.000 Euro erschlichen haben. Ermittlungen decken Details auf.

Ein 50-jähriger Mann aus Wiener Neustadt steht im Verdacht, seit zumindest April 2018 Sozialbetrug begangen und Sozialleistungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro unrechtmäßig bezogen zu haben.

Sozialbetrug: Vermögenswerte verschleiert

Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte seine tatsächlichen Vermögensverhältnisse bewusst nicht offengelegt haben. Für den Bezug von Sozialhilfe ist eine vollständige Offenlegung verpflichtend. Laut Polizei soll der Mann die geltende Vermögensfreibetragsgrenze überschritten und dennoch seit 2018 weiterhin Leistungen erhalten haben.

Sozialbetrüger ausgeforscht

Die Ausforschung erfolgte im Zuge monatelanger Ermittlungen durch die Polizeiinspektion Wien-Josefstadt. Unterstützt wurden die Beamten vom Landeskriminalamt Niederösterreich sowie von mehreren europäischen Polizei- und Finanzbehörden.

Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Mann im relevanten Zeitraum mehrfach ins Ausland gereist sein soll. Auch die Reisen sind Teil der laufenden Auswertung.

Schaden über 100.000 Euro

Der entstandene Schaden durch den mutmaßlichen Sozialbetrug beläuft sich laut Polizei auf mehr als 100.000 Euro. Durch die Aufklärung konnte ein weiterer möglicher Schaden im hohen sechsstelligen Bereich verhindert werden.

Beschuldigter verweigert Aussage

Der 50-Jährige verweigerte bei seiner Einvernahme die Aussage. Er wurde der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt. Weitere Schritte liegen nun bei den zuständigen Behörden.

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