Millionen-Streit: Bushido gewinnt gegen Ex-Manager
- Millionen-Urteil: Kammergericht weist Berufung von Arafat Abou-Chaker ab
- So reagieren Bushido und Arafat Abou-Chaker auf den Richterspruch
- Chronik eines Zerwürfnisses: Bushido vs. Arafat Abou-Chaker
Das Kammergericht hat die Berufung von Arafat Abou-Chaker abgewiesen und damit ein wegweisendes Urteil bestätigt. Für Rapper Bushido bedeutet dies einen massiven juristischen Erfolg, der ihm eine Millionensumme zurückbringt. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den einstigen Geschäftspartnern erreicht damit seinen vorläufigen Höhepunkt.
Gericht bestätigt Vorinstanz: Millionensieg für Bushido
Der zweite Zivilsenat des Kammergerichts kam zu dem Schluss, dass kein wirksamer Managementvertrag zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker bestanden hat. Infolgedessen muss der 49-jährige Arafat Abou-Chaker rund 1,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Prozesskosten an den Rapper zurückzahlen. Der gesamte Streitwert des Verfahrens beläuft sich laut Gerichtsangaben auf über drei Millionen Euro. Die Richter stuften einen Vertrag aus dem Jahr 2007, der Arafat 30 Prozent aller Einnahmen zusprach, als sittenwidrig ein. Auch spätere Vereinbarungen aus dem Jahr 2010 wurden als nichtig erklärt.
Reaktionen von Bushido und Arafat Abou-Chaker
Bushido, der bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi heißt, reagierte gewohnt zurückhaltend, aber deutlich auf die Entscheidung. Er verzichtete auf große Statements, likte jedoch prominente Berichte von BILD und Tagesschau zum Urteil gegen Arafat Abou-Chaker. Unter einem Instagram-Kommentar hinterließ er lediglich ein kurzes „danke“. Von der Gegenseite herrscht bisher Schweigen: Arafat Abou-Chaker hat sich zur Bestätigung des Urteils durch das Kammergericht noch nicht öffentlich geäußert.
Hintergrund: Der Konflikt zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker
Über ein Jahrzehnt galten Bushido und Arafat Abou-Chaker als unzertrennliches Duo im deutschen Rap-Business. Nach dem endgültigen Bruch im Jahr 2017 folgte eine beispiellose Kaskade an Gerichtsprozessen. Bushido warf seinem früheren Mentor vor, ihn über Jahre wirtschaftlich ausgebeutet zu haben. Das Landgericht Berlin gab dem Rapper bereits 2023 recht, indem es die Verträge als sittenwidrig bezeichnete. Mit der aktuellen Entscheidung des Kammergerichts wurde diese Einschätzung nun in zweiter Instanz untermauert.