Zusatzpension ab 2027: So holen Sie mehr Geld aus Ihrer Abfertigung
- Abfertigung wird zur Pension
- So kommt man zur Zusatzpension
- Veranlagung der Zusatzpension
- Wer profitiert
- Einschränkungen beim Zugriff
- Ergänzung zur staatlichen Pension
Die neue Zusatzpension soll ab 2027 für deutlich mehr Menschen in Österreich zugänglich werden. Das neue Modell nutzt die bestehende Abfertigung und wandelt sie in eine laufende Pension um.
Konkret bedeutet das: Statt einer einmaligen Auszahlung soll angespartes Geld künftig regelmäßig im Alter ausbezahlt werden. Ziel ist es, die zweite Pensionssäule auszubauen und die Altersvorsorge breiter aufzustellen.
Zusatzpension: Abfertigung wird zur monatlichen Pension
Die wichtigste Grundlage für die neue Zusatzpension ist die sogenannte Abfertigung Neu. Arbeitgeber zahlen bereits jetzt monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse ein.
Bisher haben viele Beschäftigte dieses Geld als Einmalbetrag bezogen. Künftig soll es deutlich einfacher werden, dieses Guthaben in eine laufende Zusatzpension umzuwandeln.
So kommt man konkret zur Zusatzpension
Der Zugang zur Zusatzpension soll durch mehrere neue Regeln erleichtert werden.
Die Abfertigung kann künftig freiwillig, regelmäßig und kostenlos in eine Pensionskasse übertragen werden. Gleichzeitig wird vorgesehen, mehrere bestehende Abfertigungskonten zusammenzulegen, um einen besseren Überblick und eine effizientere Nutzung des angesparten Kapitals zu ermöglichen. Ergänzend dazu sollen standardisierte Modelle die Veranlagung vereinfachen und für mehr Transparenz sowie Vergleichbarkeit sorgen.
Damit entsteht Schritt für Schritt ein zusätzliches Pensionskonto, das im Alter eine monatliche Auszahlung ermöglicht.
Zusatzpension: Mehr Auswahl bei der Veranlagung
Ein zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig mehr Einfluss darauf genommen werden kann, wie die Zusatzpension veranlagt wird.
Geplant sind einheitliche Modelle mit unterschiedlichen Risikostufen. Wer früher beginnt und mehr Risiko eingeht, kann langfristig eine höhere Zusatzpension erreichen. Gleichzeitig sollen transparente Kosten und klare Performance-Vergleiche für mehr Übersicht sorgen.
Wer künftig von der Zusatzpension besonders profitiert
Bislang hat nur rund ein Viertel der Beschäftigten Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension. Genau das soll sich ändern.
Mit dem neuen Modell wird die Zusatzpension für breite Teile der Bevölkerung geöffnet. Besonders profitieren könnten:
- Arbeitnehmer ohne bisherige Pensionskassenlösung
- Personen mit mehreren Jobs und Abfertigungskonten
- Jüngere Beschäftigte mit längerer Ansparphase
Wichtige Einschränkung beim Zugriff auf die Zusatzpension
Auch wenn die neue Zusatzpension flexibler wird, bleibt der Zugriff auf das Geld eingeschränkt. Eine komplette freie Auszahlung ist nicht in allen Fällen vorgesehen.
Stattdessen sind gezielte Regelungen geplant, etwa für besondere Lebenssituationen. Das System soll damit weiterhin der Altersvorsorge dienen und nicht kurzfristig aufgelöst werden können.
Zusatzpension bleibt Ergänzung zur staatlichen Pension
Wichtig ist: Die Zusatzpension ersetzt die staatliche Pension nicht, sondern ergänzt sie. Ziel ist ein zusätzliches Einkommen im Alter, um finanzielle Lücken zu schließen und Altersarmut zu verhindern.
Ob und wie stark profitiert wird, hängt vor allem davon ab, wie früh begonnen wird und wie konsequent angespart wird.