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VP-Klubobmann August Wöginger und Klubobmann Yannick Shetty (NEOS) am Mittwoch, 30. April 2025, anl. eines Hintergrundgesprächs von ÖVP und NEOS "Jetzt das Richtige tun - erste Reformschritte zur Sicherung der Pensionen" im Parlament in Wien
Die Regierung hat die Eckpunkte der Pensionsreform präsentiert.
Die Regierung hat die Eckpunkte der Pensionsreform präsentiert.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Pensionshammer: So viel länger müssen wir jetzt arbeiten

02.05.2025 um 07:33, Stefanie Hermann
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Das Antrittsalter wird angehoben, eine Teilpension eingeführt. Die Regierung spricht von der "größten Pensionsreform seit Schüssel".

Die Bundesregierung bringt Tempo in das heikle Thema Pensionen. Am Mittwoch haben ÖVP-Klubchef August Wöginger und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty ein neues Maßnahmenpaket präsentiert. Es sei, so die beiden, die „größte Reform seit 20 Jahren“. Für Millionen Österreicher bedeutet das tiefgreifende Änderungen.

Antrittsalter wird angehoben

Im Zentrum der Reform steht die Erhöhung des Pensionsantrittsalters. Die sogenannte Korridorpension, also die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird deutlich nach hinten verlegt. Wer bisher mit 62 Jahren und 40 Versicherungsjahren gehen konnte, muss künftig 63 Jahre alt sein und 42 Versicherungsjahre mitbringen. Die Umstellung erfolgt schrittweise, alle drei Monate um zwei Monate.

Frühpension beschränkt

Die Neuregelung betrifft alle; Ausnahmen gibt es nur für Schwerarbeiter. Neu ist dabei: Auch Tätigkeiten in der Pflege werden künftig offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Die Gesetzesänderung soll ab 1. Jänner 2026 gelten und wird bereits jetzt in Begutachtung geschickt. Laut Regierungsangaben bringt allein diese Maßnahme bis 2029 Einsparungen von einer Milliarde Euro.

Teilpensionen starten

Eine völlig neue Option ist die Teilpension. Ab 2026 können Arbeitnehmer mit 42 Versicherungsjahren ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Drei Varianten sind vorgesehen: 25, 50 oder 75 Prozent Pension, kombiniert mit entsprechend reduzierter Arbeitszeit. Während der Teilarbeit werden weiter Beiträge ins Pensionskonto eingezahlt, was die Vollpension weiter erhöht.

Für diesen Fall hat die Regierung auch gleich ein Rechenbeispiel mitgeliefert: Ein Beispiel: Ein 63-Jähriger verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Bei einer vollen Pension hätte er 2.125 Euro (brutto), blieben 1.283 Euro netto. Geht er aber nur zur Hälfte in Pension und arbeitet die andere Hälfte weiter, blieben 2.475 Euro netto. Im Pensionsalter von 65 würde daraus eine volle Pension von 2.783 Euro resultieren. Rund 350 Euro mehr im Monat wären hier der finanzielle Anreiz zum Weiterarbeiten.

Aliquotierung vereinheitlicht

Mit der Reform wird auch die sogenannte Aliquotierung der Pensionsanpassung neu geregelt. Bisher hing die Höhe der jährlichen Pensionserhöhung für Neupensionisten davon ab, in welchem Monat des Vorjahres sie in den Ruhestand getreten sind. Künftig gilt eine einheitliche Regelung: Unabhängig vom Pensionsmonat erhält jeder Neupensionist 50 Prozent der regulären Anpassung. Das soll für mehr Transparenz und Fairness sorgen. Die Regierung stuft die Maßnahme als "budgetneutral" ein.

Höhere Abgaben für Pensionisten

Eine weitere Maßnahme betrifft die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten. Ab dem 1. Juni steigt der Beitragssatz von bisher 5,1 auf 6 Prozent. Der entsprechende Beschluss soll laut ÖVP noch im Mai durch den Bundesrat gehen. 

Budgetairbag geplant

Hintergrund der Reform ist die massive Belastung des Budgets. 30 Milliarden Euro jährlich zahlt der Bund aktuell ins Pensionssystem. Das entspricht einem Viertel des Gesamtbudgets. Für 2045 werden bereits 3,25 Millionen Pensionisten erwartet. Die Regierung will jetzt strukturell gegensteuern.

NEOS-Klubchef Shetty kündigt zudem „einen Airbag fürs Budget“ an. Der Mechanismus soll greifen, wenn die gesetzten Ziele nicht ausreichen. „Wir denken über die Legislaturperiode hinaus“, betonen ÖVP und NEOS. Künftige Regierungen wären dann verpflichtet, automatisch nachzuschärfen. Gesetzlich verankert wird er noch heuer, aber nicht Teil der ersten Reformrunde. Ab welcher Abweichungshöhe er greifen soll, ist noch nicht bekannt.

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