Österreichischer Pass: Diese Regel soll sich für Kinder ändern
In Österreich geboren zu sein, macht einen Menschen nicht automatisch zum österreichischen Staatsbürger. Anfang 2026 lebten 288.698 Menschen im Land, die hier zur Welt gekommen sind, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Besonders häufig betrifft das Kinder und Jugendliche. Eine neue Initiative fordert deshalb eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts und bringt damit eine seit Jahren geführte Debatte erneut in den Mittelpunkt.
Fast 289.000 Menschen betroffen
Nach Angaben auf Basis von Statistik-Austria-Daten hatten Anfang 2026 exakt 288.698 in Österreich geborene Menschen keinen österreichischen Pass. Mehr als drei Viertel von ihnen sind jünger als 20 Jahre.
Insgesamt lebten zum 1. Jänner 2026 rund 1,88 Millionen Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft im Land. Das entspricht 20,4 Prozent der Bevölkerung.
Besonders sichtbar wird die Entwicklung in Wien. Dort hatten laut Statistik für das Jahr 2024 rund 40,5 Prozent der Neugeborenen keine österreichische Staatsbürgerschaft. In Favoriten, Ottakring und Rudolfsheim-Fünfhaus lag der Anteil sogar bei mehr als der Hälfte.
Warum eine Geburt in Österreich nicht reicht
Der Grund liegt im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht. Hier gilt grundsätzlich das sogenannte Abstammungsprinzip. Entscheidend ist also nicht der Geburtsort eines Kindes, sondern die Staatsbürgerschaft seiner Eltern.
Ist zumindest ein Elternteil österreichischer Staatsbürger und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es im Ausland geboren wird.
Ein Kind, das hingegen in Österreich zur Welt kommt und ausschließlich ausländische Eltern hat, wird dadurch normalerweise nicht automatisch österreichischer Staatsbürger.
So kann man später Österreicher werden
Eine spätere Einbürgerung ist möglich. Für Menschen, die in Österreich geboren wurden, kann eine vorzeitige Verleihung bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts infrage kommen.
Die sechs Jahre allein reichen allerdings nicht. Zusätzlich müssen die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, staatsbürgerliche Kenntnisse sowie weitere gesetzliche Bedingungen.
In vielen anderen Fällen ist eine Einbürgerung nach zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts vorgesehen, davon fünf Jahre mit Niederlassung.
Diese Änderung wird jetzt gefordert
Genau an diesen Regeln setzt die am 20. Oktober vorgestellte Initiative „Ein Pass, der passt“ an. Sie fordert ein bedingtes Geburtslandprinzip: In Österreich geborene Kinder sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern bereits mehrere Jahre rechtmäßig im Land leben.
Als mögliches Vorbild nennen die Initiatoren Deutschland. Dort können im Land geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn zumindest ein Elternteil bereits mehrere Jahre rechtmäßig im Land lebt und über ein entsprechendes Aufenthaltsrecht verfügt.