Unabhängig, aber abgesichert
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Wenn etwa Studierende erstmals in ihre eigene Wohnung ziehen, sind sie oft mit kleinen und großen Missgeschicken konfrontiert. Nicht jeder Schaden bleibt ohne Folgen – hier zeigt sich, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung wirklich ist, denn diese schützt einen vor fremden Schadenersatzforderungen. Sie übernimmt hier eine Doppelfunktion, denn nicht immer sind alle gestellten Schadenersatzforderungen auch berechtigt. Die Haftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen – auf Kosten der Versicherung – ab. Unberechtigt sind Forderungen immer dann, wenn es keine gesetzliche Schadenersatzpflicht für den vorliegenden Schadenshergang gibt. Häufig verlangt das Gesetz ein vorwerfbares Verhalten – ein sogenanntes Verschulden –, um eine Schadenersatzpflicht zu begründen und nicht immer liegt dieses auch vor.
Fakten-Check „Privathaftpflicht“.
Die Wichtigkeit einer Privathaftpflichtversicherung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Zwar ist die Schadenhäufigkeit nicht sehr hoch, aber die mögliche Schadenshöhe ist unbegrenzt und ohne Versicherung muss man die Schadenersatzverpflichtungen schlicht selbst bezahlen. Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich üblich, dass die Privathaftpflichtversicherung in einer Haushaltsversicherung inkludiert ist. Diese ist aber auch ohne Haushaltsversicherung – also Stand-alone – erhältlich. Das wäre beispielsweise sinnvoll, wenn man keinen eigenen Haushalt besitzt oder die Voraussetzungen der Mitversicherung nicht (mehr) vorliegen.
Mitversicherung im Blick.
Die wichtigste Frage lautet: Wie lange sind Schüler:innen und Student:innen in der Regel über ihre Eltern mitversichert? Dies ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, wie lange die Kinder der Versicherungsnehmer:innen im Schutz der Eltern bleiben. Meist ist es so, dass Kinder auch als junge Erwachsene bis zum Abschluss der Ausbildung noch mitversichert sind. Üblicherweise endet die Mitversicherung aber unabhängig, ob die Ausbildung bereits abgeschlossen wurde oder nicht entweder mit dem 25. oder dem 27. Ge-burtstag. Oftmals werden von den Versicherungsunternehmen weitere Merkmale zur Bestimmung der Mitversicherung herangezogen wie etwa eigenes regelmäßiges Einkommen oder eigener Haushalt. Mit der ersten eigenen Wohnung sollte man daher eine Haushaltsversicherung abschließen, bei der üblicherweise eine Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Erreicht man das Ende der elterlichen Mitversicherung, etwa durch Überschreiten der Altersgrenze, ohne eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, kann man unbemerkt in eine versicherungslose Zeit geraten. Die finanziellen Folgen daraus können enorm sein, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.
"Es gibt im Wesentlichen zwei Versicherungsarten, deren Bedeutung oft unterschätzt wird: zum einen die bereits erwähnte Privathaftpflicht, die über die Haushaltsversicherung meist eine breite Abdeckung erfährt; zum anderen die Personenunfallversicherung. Beide bieten – trotz vergleichsweise niedriger Prämien – durch die umfassende Risikoverteilung einen starken Schutz vor existenzbedrohenden Folgen".