Risiken im Griff
Inhalt
- Die gesetzliche Seite im Blick.
- Zahlen, die wachrütteln:
- Was bleibt uns im Alter?
- Pensionslücke?
- Wer sollte worauf setzen?
- Von A bis Z abgesichert.
- Auf den Punkt gebracht.
Die Möglichkeit zu arbeiten ist für die meisten von uns selbstverständlich – und Basis unseres Lebensunterhalts. Viele vertrauen also darauf, dass „schon nichts passiert“ oder dass der Sozialstaat alles abfedert. In Österreich gibt es zwar ein soziales Netz, doch wer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, muss mit erheblichen Einkommenseinbußen und dem Verlust seines Lebensstandards rechnen. Eine ganzheitliche Absicherung umfasst daher sowohl die Risiko- als auch die Altersvorsorge. Jährlich können mehr als 50.000 Personen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, aber nur rund 13.000 davon erfüllen die strengen Voraussetzungen für eine staatliche Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Die durchschnittliche staatliche Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension beträgt etwa 1.350 Euro pro Monat – deutlich weniger als das Einkommen der meisten Erwerbstätigen. Gleichzeitig verfügen nur rund 116.000 Österreicher:innen über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Bezogen auf etwa 4,4 Millionen Erwerbstätige, entspricht das lediglich 2,6 Prozent. Der Bedarf an privater Absicherung ist somit hoch, wird jedoch häufig unterschätzt.
Die gesetzliche Seite im Blick.
In Österreich gelten je nach Berufsgruppe folgende Begriffe: Invalidität für Arbeiter:innen, Berufsunfähigkeit für Angestellte und Erwerbsunfähigkeit für Selbstständige. Wer infolge schwerer Krankheit, eines Unfalls oder psychischer Probleme nicht mehr arbeiten kann, darf eine entsprechende Pension beantragen. Die sozialrechtliche Regel „Rehabilitation vor Pension“ hat seit 2014 Vorrang: Zunächst werden medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen geprüft. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult und bekommt Umschulungsgeld. Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine Umschulung nicht zumutbar ist, wird eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension gewährt. Das zentrale Ziel ist jedoch stets, die Person wieder aktiv in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wer hat Anspruch? Voraussetzungen für eine staatliche Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension:
• Eine dauerhafte Invalidität oder Berufsunfähigkeit – diese muss vom Pensionsversicherungsträger festgestellt werden.
• Die Mindestversicherungszeiten – auch „Wartezeit“ genannt – müssen erfüllt sein.
• Stichwort „Alterspension“: Die betroffene Person darf das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben.
• Die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht zweckmäßig oder zumutbar.
Tritt eine Arbeitsunfähigkeit nur vorübergehend ein, wird das Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gewährt und zudem wird erst nach mindestens sechs Monaten ohne realistische Verbesserung ein Pensionsanspruch geprüft.
Zahlen, die wachrütteln:
• Berufsdefinition: In der gesetzlichen Pension unterscheidet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – kurz ASVG – zwischen Arbeiter:innen und Angestellten. Für Arbeitnehmer:innen gilt Berufsschutz nur bei mindestens 90 Versicherungsmonaten in den vergangenen 15 Jahren in einem erlernten oder angelernten Beruf. Ohne diesen Schutz ist jede zumutbare Tätigkeit möglich – auch mit sozialem oder finanziellem Abstieg.
• Abstrakte Verweisbarkeit: Diese unterscheidet zwischen Berufs- und Qualifikationsschutz. Bis Ende 2013 galt der Berufsschutz: Konnte etwa ein:e Maurer:in wegen Bandscheibenvorfalls nicht mehr manuell arbeiten, bestand Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitspension. Heute greift meist nur der Qualifikationsschutz – vor einer Pension wird eine Umschulung auf eine zumutbare Tätigkeit geprüft.
• Strenge Anforderungen: Berufsunfähigkeit (BU) liegt laut ASVG erst vor, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 % gesunken ist. Psychische Erkrankungen werden im Gesetz zwar berücksichtigt, jedoch nur nach Begutachtung und wenn keine Rehabilitation möglich ist.
• Befristung: Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspensionen werden häufig zunächst auf zwei Jahre befristet und regelmäßig überprüft.
• Leistungsniveau: Laut Statistik Austria wurden 2024 ingesamt 12.631 BU-Pensionen neu zuerkannt. Hauptursachen waren psychische und Verhaltensstörungen (3.743), gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (2.852), des Herz-Kreislauf-Systems (1.470) und des Nervensystems (1.129). Nur zwei Prozent der Fälle waren unfallbedingt.
• Ablehnungsquote: Von den jährlich über 50.000 Anträgen auf Berufsunfähigkeitspension wird nur etwa ein Viertel bewilligt. Wer keinen Anspruch erhält, muss seinen Einkommensverlust selbst tragen.
• Laut WKO wird jede:r vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig.
• Laut Versicherungsverband sanken die privaten Berufsunfähigkeits-Polizzen 2024 auf 103.839 nach 116.017 im Vorjahr – ein Rückgang von über zehn Prozent.
• Nur etwa 2,3 Prozent der Bevölkerung haben eine private BU-Versicherung – im Vergleich: Rund 17 Prozent der Deutschen sind gegen eine Berufsunfähigkeit privat versichert.
Was bleibt uns im Alter?
Das österreichische Pensionssystem basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass all jene, die aktiv im Erwerbsleben stehen, mit ihren Abgaben „direkt“ über den Staat die Leistungen der aktuellen Pensionsempfänger:innen finanzieren. Doch dies wird schwieriger, denn die Anzahl der Erwerbstätigen sinkt und die Zahl der Pensionsempfänger:innen steigt. Die möglichen Folgen könnten ein höheres Pensionsantrittsalter, eine niedrigere staatliche Pension und eine größere Pensionslücke sein. Umso wichtiger ist es, schon heute an die Zukunft zu denken und vorzusorgen.
Pensionslücke?
Nein, danke. Die staatliche Pension liegt meist unter dem letzten Einkommen – die Differenz trägt den bezeichnenden Namen: Pensionslücke. Besonders betroffen sind Frauen, die durchschnittlich rund 39,7 Prozent weniger Pension erhalten als Männer. Ursachen dafür sind geringere Einkommen, häufige Teilzeitbeschäftigung sowie Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege. Auch Gutverdiener:innen stoßen an ihre Grenzen: Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage erhöhen die staatliche Pension nicht weiter. Wer erst spät im Berufsleben deutliche Gehaltssprünge erzielt, profitiert ebenfalls kaum, da das Lebensdurchschnittseinkommen entscheidend ist.
Wer sollte worauf setzen?
Je nach Lebensphase unterscheiden sich die Schwerpunkte der Vorsorge deutlich. Junge Erwachsene und Berufsein-steiger:innen sollten ihr Einkommen früh absichern, denn eine private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung ist in jungen Jahren meist deutlich günstiger. Ein früher Start beim Sparen und Anlegen lohnt sich: Wer früh beginnt, gibt seinem Kapital Zeit zu wachsen und kann so ein solides Vermögen aufbauen. Familien und Hauptverdiener:innen sollten vor allem den Todes- oder Invaliditätsfall absichern, etwa mit einer Risiko-Lebensversicherung zur Kreditabsicherung und Versorgung von Hinterbliebenen. Parallel dazu gilt es, Vermögen für die eigene Pension aufzubauen. Selbstständige und Freiberufler:innen sind oft geringer sozial abgesichert und benötigen eine private Risiko- und Pensionsvorsorge. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist zusätzliche Vorsorge unerlässlich – auch kurz vor dem Pensionsantritt.
Von A bis Z abgesichert.
Maßgeschneiderte Lösungen, die Vorsorge-lücken gezielt schließen, sind der Gamechanger. Die Premium-Schutz-BU der Oberösterreichischen Versicherung sichert neben körperlichen ausdrücklich auch psychische Erkrankungen ab – ein wesentlicher Faktor angesichts der hohen Zahl entsprechender Leistungsfälle. Darüber hinaus ermöglicht sie eine flexible Ausgestaltung: Rentenhöhe und Laufzeit können angepasst werden. Zudem bietet die Pensionsvorsorge Fonds4Life eine flexible und renditeorientierte Möglichkeit der Altersvorsorge. Sie erlaubt sowohl laufende Prämienzahlungen als auch Einmalerläge, bietet flexible Ein- und Auszahlungen, bis zu zwölf kostenlose Veranlagungswechsel pro Jahr und kommt ohne Kündigungsfristen aus, wobei zu beachten ist, dass jede Investition neben Chancen und möglichen Er-trägen auch mit Risiken verbunden ist.
Auf den Punkt gebracht.
Die eigene Risikoabsicherung und Altersvorsorge gehören einfach zusammen. Wer sich nur auf den Staat verlässt, riskiert finanzielle Lücken – denn Krankheit und psychische Belastungen nehmen zu und die gesetzliche Pension ersetzt das letzte Einkommen nicht. Der Gender-Pension-Gap und der Druck aufs Umlageverfahren machen eine eigene private Vorsorge unverzichtbar.