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Makler schüttelt einem Mieter und seiner Freundin die Hand | Credit: iStock.com/bernardbodo
Wer ab 1. Jänner 2023 mietet, hat gut Lachen. Wohnungssuchende sind dann von der Maklerprovision befreit.
Wer ab 1. Jänner 2023 mietet, hat gut Lachen. Wohnungssuchende sind dann von der Maklerprovision befreit.
iStock.com/bernardbodo

Maklergebühren: Mieter müssen nicht mehr zahlen

23.03.2022 um 07:44, Rudolf Grüner
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Das neue Maklergesetz tritt mit Jänner 2023 in Kraft.

Die Teuerungswelle am Immobilienmarkt rollt. Wer auf Wohnungssuche ist, kann sich aber nach dem Vorschlag der Regierung, der heute, 23. März, in Begutachtung geht, künftig beim Mieten sehr viel Geld sparen. Ab dem kommenden Jahr sollen die Vermieter für die Maklergebühren aufkommen. Das sogenannte Bestellerprinzip, das etwa schon in Deutschland zur Anwendung kommt, rückt damit nach langer Diskussion einen großen Schritt näher. Was künftige Mieter freut, lässt die Maklerbranche lautstark aufschreien.

Was sich Mieter künftig sparen

Wer jetzt gerade einen Besichtigungstermin vereinbart hat und aufgrund der starken Nachfrage die Wohnung mit etwas Glück auch bekommt, muss noch zwei Monatsmieten plus 20 Prozent Mehrwehrsteuer an Provisionsgebühr hinblättern – dann erst gibt’s die Schlüssel. Ab 2023 wird dieser Betrag dem abverlangt, der den Makler und seine Dienste beauftragt hat. Im Regelfall ist das der Vermieter.

„Wer bestellt, der bezahlt“

Die Mietervereinigung sieht eine langjährige Forderung erfüllt auch Justizministerin Alma Zadić, ist mit dem neuen Vorschlag mehr als zufrieden. „Wer bestellt, der bezahlt – und eben nicht mehr umgekehrt“, sagte sie bei der Präsentation der Gesetzesnovelle. Neben den Grünen sind auch die Regierungspartner aus der ÖVP großteils für den Paradigmenwechsel. „Ja, es ist ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter“, so etwa ÖVP-Parlamentarier Johann Singer.

Immo-Branche warnt: Weniger Angebot

In der Wirtschaftskammer ist man ob der Neuregelung alles andere zufrieden. Eine Branche werde gerade in Zeiten der Krise ausgehungert, heißt es dort. Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft ortet zudem ein neues Problemfeld für Mieter. „Der Vormieter wird zum neuen Makler, weil er sich auf Suche nach einem Nachmieter begibt, um selbst eine Ablöse zu lukrieren. Der Markt wird intransparenter, weil all diese Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten werden.“ Seine Befürchtung? Das sichtbare Angebot werde deutlich sinken.

Neue Regelung ab 1.1.2023

Das Gesetz soll nach der Begutachtungsphase beschlossen werden. Wer einen Wohnungswechsel plant, sollte also vielleicht noch etwas abwarten. Ab 1. Jänner 2023 müssen Mieter weniger tief in ihre Taschen greifen.

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