Abgehoben & abgesichert: Was Drohnenbesitzer:innen jetzt wissen müssen
Immer mehr Österreicher:innen heben ab – mit ihrer eigenen Drohne. Ob spektakuläre Luftaufnahmen am See, Action-Shots vom Mountainbike-Trail oder einfach nur Technik-Spaß im Garten: Die fliegenden Mini-Kameras sind beliebter denn je. Doch was viele Hobbypilotinnen und -piloten nicht wissen – ohne Versicherung wird es schnell brenzlig.
Highflyer mit Schattenseite
Der österreichische Drohnenmarkt boomt: 2024 belief sich der Umsatz der Branche auf 14 Millionen Euro. Egal ob in der Landwirtschaft, der Filmproduktion oder aus Überwachungszwecken, das Einsatzgebiet der Kameras ist vielfältig. Immer mehr Menschen wollen die Welt von oben sehen – mit Action-Shots, Luftbildern oder einfach zum Vergnügen. Der Zwischenfall beim Ski-Weltcup 2015, als Marcel Hirscher beinahe von einer TV-Drohne getroffen wurde, ist vielen noch präsent. Und auch wenn Schadenfälle bislang eher selten sind – die Zahl der Drohnen in der Luft nimmt stetig zu. Damit wächst auch die Wahrscheinlichkeit für Unfälle. Besonders im Sommer, wenn viele ihre Drohne mit in den Urlaub nehmen, häufen sich Zwischenfälle: vom Absturz über Menschenmengen bis hin zur Kollision mit Fahrzeugen oder Gebäuden.
Was erlaubt ist – und was nicht
Die EU-weiten Regelungen sind eindeutig: Wer eine Drohne ab einem Gewicht von 250 Gramm oder eine Drohne mit Kamera fliegt, muss diese gemäß EU-Drohnenverordnung (VO 2019/941) und österreichischem Luftfahrtgesetz bei der verantwortlichen Behörde Austro Control registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist für bestimmte Situationen eine behördliche Bewilligungspflicht erforderlich.
Wiener:innen aufgepasst: Im Stadtgebiet dürfen nur Drohnen unter 250 Gramm starten. An vielen beliebten Urlaubsorten wie dem Neusiedler See oder in der Nähe von Flughäfen herrschen ebenfalls strenge Flugbeschränkungen. Wer dagegen verstößt, riskiert saftige Strafen.
Sicher fliegen mit Helvetia
Sobald eine Drohne registrierungspflichtig ist, besteht auch eine gerätebezogene Versicherungspflicht. Helvetia bietet hierfür eine maßgeschneiderte Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatpersonen. Schon ab 42 Euro pro Jahr sind Besitzer:innen gegen Schäden abgesichert – etwa, wenn eine Drohne auf ein Auto stürzt oder einen Menschen verletzt.
Versichert sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben
Der Versicherungsschutz besteht nicht nur in Europa, sondern auch in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf Island, Grönland, Spitzbergen, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Fazit: Wer fliegt, muss sich auch vorbereiten
Drohnen sind kein harmloses Spielzeug. Sie faszinieren, liefern beeindruckende Bilder, aber sie bringen auch Verantwortung mit sich. Wer den Überblick behalten und sicher fliegen will, kommt an klaren Regeln und einem guten Versicherungsschutz nicht vorbei. Denn nur so wird aus dem luftigen Freizeitspaß kein teurer Albtraum.
