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Corona-Regeln für die Wintersaison | Credit: iStock.com/JM_Image_Factory
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Diese Corona-Regeln gelten in Österreichs Skigebieten

16.11.2021 um 15:59, Simone Reitmeier
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Covid-19-Regelwerk: Skifahren soll auch heuer trotz Pandemie möglich sein – welche Sicherheitsmaßnahmen in Österreich aktuell gelten, lesen Sie hier.

Zur Information: Die Regeln beziehen sich auf den Stand am 22. November 2021. Je nach Pandemieverlauf können Anpassungen vorgenommen werden. Daher ist es wichtig, sich stets vorab bei Seilbahnen, Beherbergungsbetrieben und Tourismusverbänden über die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen zu informieren.

Skifahren nur mit 2G

  • Seit 15. November gilt auch für den Skibetrieb die 2-G-Regel. Das heißt, es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen mit gültigem Nachweis auf die Pisten, oder besser gesagt in die Seilbahnen. Antigen- und PCR-Tests reichen als Eintrittsnachweis NICHT aus.
  • Folgende Impfstoffe werden anerkannt: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Moderna. Die Impfzertifikate sind ab 6. Dezember neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung gültig (bisher 12 Monate).
  • Der Corona-Nachweis wird beim Kauf eines Tickets überprüft und ist stets mitzuführen und im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuzeigen.
  • Kinder bis 12 Jahren sind von der 2-G-Regel ausgenommen. Österreichische Schulkinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können den „Ninja Pass“ verwenden. Für jene Kids, die über keinen „Ninja Pass“ verfügen und für die Ferien wird an einer alternativen Lösung gearbeitet.
  • In Gondeln, Sesselliften mit Haube und Zugangsbereichen zu den Liften gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder von 6 bis 15 Jahren reicht ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
  • Aktuell gibt es keine Pläne für Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregeln oder frühere Sperrstunden.
2-G & FFP2-Maskenpflicht | Credit: iStock.com/Bihlmayer Fotografie

Aprés Ski „light“

  • Hütten und Schirmbars sind während des Lockdowns geschlossen. Davon ausgenommen sind Take-Away-Angebote.
  • Nach aktuellen Vorgaben ist Aprés Ski danach unter strengen Sicherheitsmaßnahmen möglich, aber auch hier gilt analog zur Nachtgastronomie die 2-G-Regel.
  • In Hütten und Restaurants herrscht keine Maskenpflicht.
  • Hält man sich länger als 15 Minuten in einer Hütte auf, ist eine Online-Registrierung Pflicht.

Hotels, Ferienwohnungen & Gastronomie

  • Beherbergungsbetriebe und Gastronomie (ausgenommen Take-Away) sind während des Lockdowns geschlossen. 
  • In allen Beherbergungsbetrieben sowie in der Gastronomie gilt nach dem Lockdown die 2-G-Regel – Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für eine Hütte oder Ferienwohnung.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der 2-G-Regel ausgenommen. Auch hier gilt für 12- bis 15-Jährige der „Ninja Pass“.

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