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Flugzeug bei Abendrot in Island. | Credit: Play
Vom Flugzeug aus genießt man atemberaubende Blicke auf den Vulkan Fagradalsfjall in Island.
Vom Flugzeug aus genießt man atemberaubende Blicke auf den Vulkan Fagradalsfjall in Island.
Play

„Vulkan schauen“ im Flugzeug

09.08.2022 um 15:05, Simone Reitmeier
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Die isländische Fluglinie „Play“ bietet einzigartige Blicke auf den aktiven Vulkan Fagradalsfjall nahe Reykjavik.

Seit einer Woche ist in Island ein spektakuläres Naturschauspiel in Gang: Der Vulkan Fagradalsfjall spuckt unaufhörlich Lavafontänen aus. Ein gewaltiger roter Strom und Rauchwolken sind zu sehen, aus dem Berg schießen immer wieder leuchtend rote Brocken heraus. Ein seltener Anblick, der an Saurons Reich „Mordor“ aus „Herr der Ringe“ erinnert. Wie wäre es, das Spektakel aus dem Flugzeug zu beobachten?  

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Einzigartiger Vulkan-Blick von oben

Reist man dieser Tage mit der isländischen Airline „Play“ nach Reykjavik, bekommt man den aktiven Vulkan aus bester Perspektive zu sehen. Besser könnten die Chancen für ein außergewöhnliches Foto nicht sein – vorausgesetzt man hat sich einen Fensterplatz reserviert. Faszinierend ist die Aussicht vor allem beim Abflug aus Island in Richtung Berlin. Da die Flüge morgens stattfinden, leuchtet die orange-rote Lava in den Morgenstunden besonders hell. Bislang konnten am Flughafen Keflavik alle Flugzeuge wie geplant starten und landen, der Flugverkehr ist (noch) nicht beeinträchtigt.

Touristen sehen sich den Vulkanausbruch an. | Credit: Play
Vulkan-Fans lassen sich das Schauspiel nicht entgehen. Play-Passagiere genießen die Aussicht von oben. 
Rauchwolke über Vulkan Fagradalsfjall | Credit: Play
Große Rauchwolken über dem Vulkan Fagradalsfjall  in Island.
Vulkan Fagradalsfjall spuckt Lava. | Credit: Play
Seit Anfang August spuckt der Vulkan  Fagradalsfjall Lava aus.

Flugticket: Geld zurück bei Vulkanausbruch?

Tritt der Worst Case aber doch noch ein und muss der Flugverkehr eingeschränkt werden, hat man als Passagier Rechte. Reist man aus einem EU-Staat an oder aus Drittstaaten mit einer Airline, die ihre Hauptniederlassung in der EU hat, greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Muss ein Flug aufgrund eines Vulkanausbruches gecancelt werden, hat der Passagiere die Wahl zwischen:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • Alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
  • Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Anspruch auf eine Entschädigung (= Ausgleichszahlung) hat man jedoch nicht, da es sich bei einem Vulkanausbruch um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der sich nicht hätte vermeiden lassen.  

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