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EU Fahne | Credit: pixabay.com/Guillaume Périgois
pixabay.com/Guillaume Périgois
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Gemeinsame Gesetzgebung im Internet

26.09.2022 um 08:13, Online Promotion
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Big Player drohen mit Klage gegen neue Internetgesetze der EU. Lesen Sie hier alle Informationen zum Thema, die Sie wissen müssen.

Bereits seit vielen Monaten wird in der EU am „Digital Markets Act“ (DMA) sowie dem „Digital Services Act“ (DSA) gefeilt, die aus Sicht der Befürworter keine geringere Rolle als die einer europäischen Internetverfassung einnehmen sollen. Auf diesem Wege möchte man eindeutige und einheitliche Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft schaffen. Gleichzeitig strebt die EU so eine stärkere Synchronisierung von Offline- und Online-Gesetzgebung an. Aktuell stecken beide Entwürfe noch in den Mühlen der europäischen Gesetzgebungsverfahren, doch schon regt sich Widerstand. Einige große Konzerne sind mit den geplanten Änderungen unzufrieden und haben bereits ganz konkret die Möglichkeit einer Klage in Betracht gezogen. Besonders US-amerikanische Tech-Riesen sind der DMA und DSA ein Dorn im Auge. Die Gesetzespakete würden unter anderem Änderungen bei Apples und Googles hauseigenen App-Stores notwendig machen. Apple sieht durch die neuen Regularien sogar die Sicherheit der eigenen User bedroht.

Apple und Google sehen App-Stores in Gefahr

Zurzeit befindet sich der Gesetzgebungsprozess in der Phase des Trilogs, bei dem die EU-Kommission, Abgeordnete und die Mitgliedsstaaten miteinander in Verhandlung treten. Daher ist mit einem Inkrafttreten der Gesetzespakete nicht vor 2023 zu rechnen. Während große E-Commerce-Anbieter wie eBay schon jetzt erste Änderungen an ihren Plattformen vornehmen, sehen Apple und Google die geplanten Regularien als überaus problematisch und teils überflüssig an. Die Betreiber der App-Stores argumentieren einhellig, dass man sich bereits in einem geschützten Rahmen für die Aufnahme externer Anbieter in den App-Store geöffnet habe und damit die Kriterien der neuen Gesetzgebung der EU erfülle. Google weist beispielsweise darauf hin, dass das Angebot des App-Stores sogar das recht neue Spektrum der Online Casinos durch ausgewählte Apps bereits abdecke. Die Sicherheitskriterien, die bei der Auswahl externer Anbieter zugrunde gelegt werden, entsprechen im weitesten Sinne Qualitätskriterien, die auch auf unabhängigen Testportalen wie spielhallen.com Anwendung finden. Laut den Unternehmen zeigt sich so, dass Entwickler hohe Ansprüche erfüllen müssen, um Zugang zu den großen App-Stores zu erhalten. Apple hatte sich externen Anbietern gegenüber bislang zurückhaltend gezeigt und begründete dies insbesondere mit Sicherheitsaspekten. Man wolle den Nutzern des Stores größtmögliche Sicherheitsstandards bieten und deshalb nur ausgewählte Anwendungen zum Download zur Verfügung stellen.

Konzerne wollen Internetrecht durch Klage entschärfen

Da Google, Apple und auch Meta durch die strengeren Regulierungen der eigenen App-Plattformen ihre aktuellen Geschäftsmodelle in diesem Bereich bedroht sehen, bereitet man von Konzernseite aus bereits entsprechende Klagen vor. Während Apple Sicherheitsbedenken durch die Öffnung des eigenen App-Stores für externe Software-Entwickler äußert, stört Google sich besonders an dem geplanten Verbot einer erzwungenen Nutzung hauseigener Zahlungsdienste. In Googles Play-Store ist die Software externer Entwickler zwar erlaubt, doch sind User für Zahlungen zwangsläufig an Google-Pay gebunden, sofern diese nicht dazu bereit sind, die hohen Drittanbieter-Gebühren zu zahlen. Mit diesen Formen der Monopolbildung und Marktdominanz möchte die EU künftig Schluss machen.

Ebay passt Artikelmerkmale für DACH-Region an

Anders sieht es bei eBay aus. Der Anbieter nimmt auf seinem Online-Marktplatz regelmäßig Änderungen vor, um das Interface sowie die Auffindbarkeit von Artikeln und damit letztendlich das Kauferlebnis zu optimieren. Die aktuellen Anpassungen für die DACH-Region erfüllen laut eBay denselben Zweck. Experten sehen die Maßnahmen jedoch eindeutig im Kontext der kommenden Gesetzesänderungen. Konkret handelt es sich dabei um eine Umstrukturierung mehrerer Produkt-Kategorien, darunter „Sammeln & Seltenes“ oder auch „Möbel & Wohnen“. Im Detail sind die Bezeichnungen von Artikelmerkmalen, aber auch die Zuordnung einzelner Angebote betroffen. Ebay hat daher bereits darauf hingewiesen, dass es in der Umstellungsphase zu einer eingeschränkten Sichtbarkeit für bestimmte Angebote kommen kann.

Smartphone in der Hand | Credit: pixabay.com/Rodion Kutsaev

YouTube will Partnerprogramme zur Monetarisierung ausweiten

Auch das Videoportal YouTube hat bereits eine eigene Strategie zum Umgang mit den angedachten Gesetzespaketen entwickelt. So möchte die Plattform Kreativen neue Möglichkeiten zur Monetarisierung des erstellten Contents bieten. Das Hochladen von YouTube Shorts könnte sich daher bald auch finanziell lohnen. Bisher war das Kurzvideoformat lediglich zur Erweiterung der Content-Reichweite gedacht. Ab 2023 erlaubt YouTube die Bewerbung für das Partnerprogramm des Portals. Jedoch gibt es einige Mindestanforderungen, die Kandidaten zu erfüllen haben. YouTube wird deshalb nur Kanäle mit mindestens 1.000 Abonnenten berücksichtigten, die es im Jahresquartal auf insgesamt mehr als 10 Millionen Views bringen. Qualifizierte Kanäle können anschließend bezahlte Werbeanzeigen vor die Kurzvideos schalten lassen. Diese neue Form der Beteiligung von Creatern ist auch als Reaktion auf die immer größer werdende Konkurrenz anderer Marktteilnehmer wie TikTok zu sehen, die ebenfalls auf Kurzvideos setzen.

Fazit

Wann der DMA und DSA kommen, ist noch nicht ganz klar. Sicher ist hingegen, dass sich dadurch sowohl für Unternehmen in der digitalen Wirtschaft als auch für Verbraucher einiges ändern wird. Die genannten Auflagen für Plattformen großer Anbieter machen nämlich nur einen kleinen Teil der Gesetzesentwürfe aus. Andere Bereiche betreffen beispielsweise die personalisierte Werbung, die Datensicherheit oder die Interoperabilität von Messenger-Diensten. Aufgrund der weitreichenden Eingriffe in bestehende Unternehmensmodelle und deren Produkte, wird es bis dahin vermutlich noch einige Punkte geben, über die Gerichte entscheiden müssen. Mit einem Rückzug der Big-Player vom europäischen Markt ist jedoch nicht zu rechnen.

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