Dürfen Lehrer das? Diese Rechte haben Schüler in Österreich
- Darf mir eine Lehrperson mein Handy wegnehmen?
- Dürfen Lehrer Hausübungen übers Wochenende aufgeben?
- Muss ich in der Schule einen Dresscode einhalten?
- Darf ich während einer Prüfung Kaugummi kauen?
- Darf mich eine Lehrperson aus dem Klassenzimmer schicken, wenn ich den Unterricht störe?
- Darf ich während des Unterrichts auf die Toilette gehen?
- Darf es in einem Schularbeitenfach auch noch Tests geben?
- Bekomme ich automatisch ein „Nicht genügend“, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
- Darf ich meine Lehrer im Internet bewerten?
- Darf mich eine Lehrperson als Strafe nachsitzen lassen?
- Was passiert, wenn ich zu spät in die Schule komme?
- Ab wann darf ich Entschuldigungen oder Schularbeiten selbst unterschreiben?
Im Schulalltag gibt es viele Situationen, in denen Schüler nicht genau wissen, was Lehrer eigentlich dürfen. Ein Blick ins österreichische Schulrecht zeigt, welche Regeln gelten und wo Schüler Rechte haben.
Darf mir eine Lehrperson mein Handy wegnehmen?
Ja. Wenn dein Handy den Unterricht oder den Schulbetrieb stört oder du gegen die geltenden Handyregeln verstößt, darf die Lehrperson verlangen, dass du es abgibst. Das Handy muss dir grundsätzlich am Ende des Unterrichtstags wieder zurückgegeben werden. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei wiederholten Verstößen oder wenn das Handy für Mobbing oder rechtswidrige Inhalte verwendet wurde) kann die Rückgabe auch an die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Dürfen Lehrer Hausübungen übers Wochenende aufgeben?
Nein. Es ist nicht erlaubt, Hausübungen aufgetragen zu bekommen, die nur an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder während der Ferien erledigt werden können. Erlaubt ist es nur, eine Hausübung von Freitag auf Montag aufgetragen zu bekommen, wenn sich diese mit allen anderen gestellten Aufgaben (inklusive Vorbereitungszeit für Schularbeiten und Tests) allein am Freitag erledigen lässt.
Muss ich in der Schule einen Dresscode einhalten?
Ja. Du musst per Gesetz im Unterricht, bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen eine sogenannte „entsprechende Kleidung“ tragen. Kleidungsvorschriften können auch in der Schulordnung deiner Schule vermerkt sein.
Darf ich während einer Prüfung Kaugummi kauen?
Diese Frage wird im Schulrecht nicht allgemein beantwortet, sondern kann in der Hausordnung festgeschrieben werden.
Darf mich eine Lehrperson aus dem Klassenzimmer schicken, wenn ich den Unterricht störe?
Nein. Denn bei den Erziehungsmitteln, die Lehrer anwenden dürfen, ist das nicht geregelt.
Darf ich während des Unterrichts auf die Toilette gehen?
Das Schulrecht klärt diese Frage leider nicht. Sollte es dir verboten werden, ist dies aber kritisierbar.
Darf es in einem Schularbeitenfach auch noch Tests geben?
Nein. Tests sind in Unterrichtsgegenständen, in denen mehr als eine Schularbeit je Semester vorgesehen ist, unzulässig. An allgemeinbildenden höheren Schulen und an Berufsschulen sind Tests in Unterrichtsgegenständen, in denen Schularbeiten durchgeführt werden, immer unzulässig.
Bekomme ich automatisch ein „Nicht genügend“, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
Nein. Die Arbeit darf nicht beurteilt werden, auch wenn die Lehrperson meint, dass du ohne Schummeln nichts gewusst hättest. Die Arbeit ist dann wie eine nicht erbrachte Arbeit zu werten, also so, wie wenn du gar keine Arbeit geschrieben hättest. Du musst die Schularbeit oder den schriftlichen Test grundsätzlich nachholen. Wer abschreiben lässt, darf ermahnt, aber nicht bestraft werden. Wenn man nach der Prüfung mit einem Schummelzettel erwischt wird, beweist das dessen Einsatz nicht. Für Konsequenzen musst du direkt beim Vortäuschen der Leistung erwischt werden.
Darf ich meine Lehrer im Internet bewerten?
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die Beurteilung von Lehrern in der Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ für zulässig erklärt – in dieser App ist es also erlaubt. Für andere Apps oder Bewertungsseiten im Netz lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen. Achte bei Bewertungen darauf, niemanden zu beleidigen, zu mobben oder Unwahrheiten zu verbreiten – das ist nicht erlaubt. Klar verboten sind auch Gruppen in sozialen Netzwerken, in denen über einzelne Lehrer hergezogen wird.
Darf mich eine Lehrperson als Strafe nachsitzen lassen?
Nein. Nachsitzen als Strafe ist nicht zulässig. Erlaubt ist das Nachsitzen, um versäumte Pflichten nachzuholen. Das wäre z. B. möglich, wenn du unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast. Dann kann dich die Lehrkraft nachsitzen lassen, damit du die verpassten Aufgaben, Übungen etc. nachholen kannst.
Was passiert, wenn ich zu spät in die Schule komme?
Zuspätkommen muss ebenso wie früheres Verlassen der Schule von Erziehungsberechtigten begründet werden und wird im Klassenbuch vermerkt. Darüber hinaus darf es keine Konsequenzen geben.
Ab wann darf ich Entschuldigungen oder Schularbeiten selbst unterschreiben?
Ab der 9. Schulstufe kannst du dich selbst für das Fehlen in der Schule entschuldigen oder deine Noten unterschreiben. Allerdings müssen sich deine Erziehungsberechtigten davor schriftlich damit einverstanden erklären, dass du dich ab sofort allein entschuldigen darfst. Ab dem 18. Geburtstag darfst du dich auch ohne Einverständnis der Eltern selbst entschuldigen.