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Beleuchtete Weihnachtsmarktstände mit Lebkuchenherzen und Weihnachtsdekoration am Abend, Symbolbild für die Diskussion um Bargeld- und Kartenzahlung auf Märkten.
Auf einem Weihnachtsmarkt in Zürich musste das Verbot von Bargeld zurückgezogen werden.
Auf einem Weihnachtsmarkt in Zürich musste das Verbot von Bargeld zurückgezogen werden.
LangPhoto / iStock

Erster Weihnachtsmarkt verbietet Bargeld

18.11.2025 um 07:48, Stefanie Hermann
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Der Weihnachtsmarkt Polarzauber am Hauptbahnhof in Zürich wollte Bargeld bei Strafe verbieten. Nach heftiger Kritik folgt jetzt die Kehrtwende.

Der Aufschrei ging weit über die Schweizer Grenzen hinaus: Der beliebte Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ am Zürcher Hauptbahnhof hatte angekündigt, Bargeld zu verbieten. Erlaubt sein sollte nur noch das bargeldlose Zahlen mit Karte oder digital. Beim Zuwiderhandeln hätten Standl-Betreiber mit hohen Strafen zu rechnen. Nach massiver Kritik aus Bevölkerung und Handel rudert der Veranstalter nun zurück.

Bargeldverbot: Strafe für Münzen und Scheine

Die Veranstalterin Polarzauber AG hatte ursprünglich ein konsequent bargeldloses Konzept vorgesehen. „Der gesamte Polarzauber ist cashless“, hieß es auf der offiziellen Website. Akzeptiert werden sollten Kartenzahlungen und Mobile Payment, etwa mit Twint, Apple Pay oder Google Pay. Wer als Standbetreiber dennoch Bargeld annimmt, sollte mit einem Bußgeld von 500 Franken (rund 540 Euro) belegt werden. Bei wiederholtem Verstoß drohte sogar der Ausschluss vom Markt.

Begründet wurde das Verbot mit Sicherheits- und Organisationsgründen. Bargeldloses Zahlen verringere laut Veranstalter das Risiko von Diebstählen und vereinfache die Abrechnung, zumal alle Händler zusätzlich zur Standmiete eine Umsatzbeteiligung entrichten mussten. „An Veranstaltungen dieser Größe ist das üblich“, erklärte ein Sprecher gegenüber dem Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp.

Händler und Besucher laufen Sturm

Der Widerstand ließ nicht lange auf sich warten und fiel dann offenbar doch deutlich größer aus, als man sich das gedacht hatte.

In sozialen Netzwerken und Leserforen häuften sich verärgerte Reaktionen. „Ich werde den Weihnachtsmarkt definitiv nicht besuchen. Mir hat keiner vorzuschreiben, wie ich was bezahlen soll“, schrieb ein Zürcher Leser an das Portal Blick. Andere betonten, Bargeld sei ein „wesentliches Stück Freiheit“. Besonders ältere Menschen fühlten sich ausgeschlossen: „Als Ü70 fühle ich mich ausgegrenzt und nicht willkommen“, hieß es in einem Kommentar.

Auch von den Standbetreibern selbst hagelte es Kritik, sie fürchteten erhebliche Umsatzeinbußen. Ein Schausteller sagte: „Etwa die Hälfte der Leute zahlt bei mir in bar. Wenn ich Bargeld ablehnen muss, verliere ich Umsatz“, so ein Standler gegenüber K-Tipp. Auch die Don Giovanni AG, ein Traditionsbetrieb mit 25 Jahren Markterfahrung, kritisierte gegenüber dem Konsumentenmagazin das Konzept: „Rund 45 Prozent unseres Umsatzes machten wir bisher mit Bargeld.“

Veranstalter gibt nach: Bargeld wieder erlaubt

Der Druck wurde schließlich zu groß. Nur wenige Tage nach Beginn der Diskussion kündigte die Polarzauber AG eine Kehrtwende an. Nach dem heftigen öffentlichen Druck kehrt man wie gewohnt zur gemischten Zahlungsweise zurück. „Wir nehmen diese Anliegen und Bedenken sehr ernst, denn es war nie unsere Absicht, Menschen auszuschließen oder Ängste zu schüren“, so der Veranstalter via Mitteilung. „Im Zuge der Diskussion der letzten Tage haben wir erkannt, wie sensibel und wichtig das Thema Bargeld für die Bevölkerung ist.“

Rechtliche Lage: Bargeldverbot auch in Österreich möglich

Rein rechtlich wäre ein Bargeldverbot in der Schweiz zulässig. Zwar sind Banknoten und Münzen dort gesetzliche Zahlungsmittel, es gilt aber das sogenannte dispositive Recht: Wird eine bargeldlose Zahlung im Voraus klar kommuniziert, kann ein Veranstalter Barzahlungen ausschließen.

Etwas anders in Österreich: Ein generelles Bargeldverbot wäre hierzulande nicht zulässig, wenn der Veranstalter öffentlich-rechtlich organisiert ist, etwa eine Stadt oder Gemeinde. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Barzahlungen anzunehmen, weil Bargeld in Österreich als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Bei privat organisierten Märkten wäre ein bargeldloses System zwar theoretisch erlaubt, sofern es im Vorfeld klar und unmissverständlich kommuniziert wird. Praktisch würden private Christkindlmärkte damit aber – wie das Beispiel Zürich zeigt – wohl rasch auf breiten Widerstand stoßen. Laut der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ist Bargeld gemäß § 61 des Nationalbankgesetzes das „einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel“ in Österreich.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Blick: Zürcher Weihnachtsmarkt verbietet Bargeld an Ständen – 500-Franken-Buße für Betreiber
  • BILD: Weihnachtsmarkt am Zürcher Hauptbahnhof verbietet Bargeld – nach Protest folgt Kehrtwende
  • K-Tipp: Weihnachtsmärkte: Bargeld nicht erwünscht – Kritik von Standbetreibern und Kunden
  • RIS – Nationalbankgesetz § 61: Rechtliche Grundlage: Bargeld als einziges unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich

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