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Soldaten der deutschen Bundeswehr.
Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen in Deutschland Reisen genehmigen lassen.
Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen in Deutschland Reisen genehmigen lassen.
iStock.com/Thomas Fuhrmann

Neue Regel: Männer müssen Auslandsreisen jetzt melden

05.04.2026 um 08:58, Weekend Redaktion
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Neue Regel im deutschen Wehrpflichtgesetz: Männer müssen längere Auslandsaufenthalte künftig melden. Was hinter der Änderung steckt und wen sie betrifft.

Männer in Deutschland müssen geplante Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten künftig grundsätzlich genehmigen lassen. Betroffen sind alle ab dem 17. Lebensjahr bis zum Ende der Wehrpflicht, in der Regel bis 45 Jahre. 

Die Genehmigung erfolgt über das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr. Auch wer einen ursprünglich kürzeren Aufenthalt verlängern will, muss dies melden.

Änderung im Wehrpflichtgesetz

Die Grundlage ist eine Anpassung des Wehrpflichtgesetzes, die am 1. Jänner in Deutschland ohne große Wellen zu schlagen in Kraft getreten ist. Einzelne Regelungen gelten nun auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Dazu zählt auch die Pflicht, längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Solche Vorschriften existierten bereits früher, waren bislang aber an besondere Krisensituationen gebunden. 

Seit Jahresbeginn gilt in der Bundesrepublik generell ein Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Vorrangiges Ziel ist es, mehr freiwillige Soldaten für die Bundeswehr zu rekrutieren. So müssen alle Männer ab dem Jahrgang 2008 verpflichtend zur Musterung.

Genehmigung für Reisen: Was das konkret bedeutet

Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums soll die Genehmigung in der Regel erteilt werden, solange keine Einberufung ansteht. Der Wehrdienst ist aktuell weiterhin freiwillig. Die Regelung dient vor allem der Übersicht: Im Ernstfall soll nachvollziehbar sein, wer sich länger im Ausland aufhält. Sie gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Relevanz für Alltag und Reisen

Längere Aufenthalte wie Auslandssemester, Work and Travel oder berufliche Einsätze können grundsätzlich unter die Regelung fallen, wenn sie über drei Monate dauern. Konkrete Auswirkungen im Alltag sind derzeit jedoch begrenzt, da die Genehmigung üblicherweise erteilt wird.

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