Wasserrutsche: Deutscher (25) stirbt bei Unfall
- Tödlicher Unfall auf Wasserrutsche
- Mehrere Männer kollidieren
- Unfall im Trichter
- Reanimation und Tod
- Sicherheitsregeln missachtet
Ein tragischer Unfall auf einer Wasserrutsche hat in Deutschland ein Todesopfer gefordert: Ein 25-jähriger Deutscher ist nach einer folgenschweren Kollision in einem Freizeitbad gestorben. Der Mann hat zunächst überlebt, ist jedoch wenige Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen.
Mehrere Männer kollidieren auf Wasserrutsche
Der Unfall hat sich im Freizeitbad Miramar in Weinheim ereignet. Vier Männer im Alter zwischen 25 und 30 Jahren haben gemeinsam die Wasserrutsche „Twister“ benutzt. Dabei ist es zu einer heftigen Kollision gekommen.
Nach aktuellen Ermittlungen sind mehrere Personen gleichzeitig in der Rutsche gewesen. Das widerspricht klar den Sicherheitsregeln, denn die Anlage darf nur einzeln genutzt werden.
Unfall im Trichter: Kontrolle auf Wasserrutsche verloren
Die rund 150 Meter lange Wasserrutsche führt durch mehrere Kurven und endet in einem Trichter, in dem die Fahrgäste hin und her schwingen. Genau in diesem Bereich ist es zum Unfall gekommen.
Videoaufnahmen zeigen, dass die Männer in diesem Abschnitt nicht mehr eingreifen konnten. Laut Betreiber sind sie in der Situation „steuerungsunfähig“ gewesen.
Die Wucht des Zusammenstoßes hat dazu geführt, dass der 25-Jährige das Bewusstsein verloren hat.
Reanimation nach Unfall auf Wasserrutsche, Tod sechs Tage später
Mitarbeiter des Freizeitbads haben sofort reagiert, den Mann aus dem Wasser gezogen und Erste Hilfe geleistet. Der Rettungsdienst hat den 25-Jährigen noch vor Ort wiederbelebt und ins Krankenhaus gebracht.
Trotz aller Bemühungen ist der Mann sechs Tage nach dem Unfall gestorben.
Sicherheitsregeln missachtet
Nach Angaben des Betreibers haben die Männer die Vorschriften der Wasserrutsche missachtet. Zwar hat der erste Nutzer auf das grüne Ampelsignal gewartet, die anderen sind jedoch ohne ausreichenden Abstand nachgerutscht.
Die Gruppe ist bereits vor dem Unfall wegen ihres Verhaltens aufgefallen und ermahnt worden. Technische Mängel werden ausgeschlossen: Sowohl die Rutsche als auch die Ampelanlage haben einwandfrei funktioniert.