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Ein Swimmingpool eines Hotels an einer Urlaubsdestination
Tragisches Unglück an der Adria: In Milano Marittima ertrank eine vierjährige Kärntnerin in einem Hotelpool. Die Justiz hat das Becken sperren lassen.
Tragisches Unglück an der Adria: In Milano Marittima ertrank eine vierjährige Kärntnerin in einem Hotelpool. Die Justiz hat das Becken sperren lassen.
BigTunaOnline/Shutterstock

Im Badeurlaub: Vierjährige Kärntnerin im Pool ertrunken

19.07.2026 um 18:56, Marcel Toifl
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Nach der Tragödie um ein vierjähriges Mädchen in einem Hotelpool in Italien ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.

Am Samstagnachmittag kam es im bekannten Badeort Milano Marittima in der Provinz Ravenna zu einem folgenschweren Zwischenfall, bei dem ein vierjähriges Mädchen ihr Leben verlor. Die örtlichen Sicherheitskräfte und die Justiz haben bereits weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die genauen Umstände der Tragödie lückenlos aufzuklären. Weil ein Mädchen aus Kärnten im Pool ertrunken ist, steht neben dem tiefen Schock nun auch eine komplexe juristische Aufarbeitung im Raum.

Das Unglück ereignete sich im Schwimmbereich einer lokalen Hotelanlage, als das Kind für wenige Minuten unbeaufsichtigt war.

Zeuge alarmierte Polizei

Die Tragödie nahm ihren Lauf, als andere Hotelgäste den Bereich betraten, um schwimmen zu gehen. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte Polizei und Rettungskräfte, nachdem er im Wasser einen leblos treibenden Körper entdeckt hatte. Die Urlauber dachten zunächst an eine im Becken schwimmende Puppe, erkannten jedoch sofort den Ernst der Lage, zogen die Vierjährige aus dem Wasser und riefen laut um Hilfe. Ein zufällig anwesender Arzt begann umgehend mit Herzdruckmassagen, die vom alarmierten Notarztteam fortgesetzt wurden. Das Kind verstarb wenig später im Krankenhaus von Cesena.

Unbemerkt zum geschlossenen Poolbereich vorgedrungen

Zuvor hatte die Familie gemeinsam zu Mittag gegessen. Während die Mutter mit den älteren Geschwistern aufs Zimmer ging, blieb die Vierjährige mit dem Vater im Spielbereich. Als dieser das Kind bat, kurz zu warten, und für etwa zehn Minuten ebenfalls das Zimmer aufsuchte, entfernte sich das Mädchen. Die Auswertung der Überwachungskameras belegt, dass die Vierjährige eigenständig die Treppen zum Pool hinunterging. Das Schwimmbecken war zu diesem Zeitpunkt offiziell geschlossen, weshalb kein Bademeister vor Ort war. Unklar ist weiterhin, ob das Kind in das zwischen 70 und 150 Zentimeter tiefe Becken hineinfiel oder absichtlich hineinstieg.

​Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Schwimmbecken der Hotelanlage umgehend beschlagnahmt und eine Obduktion zur Feststellung der exakten Todesursache angeordnet. Im Fokus der Behörden steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Bei einer ersten Begehung stellten die Ermittler fest, dass die Zugangstore zum Poolbereich geöffnet waren, obwohl diese laut Sicherheitsvorschriften strikt verschlossen hätten sein müssen. Aus diesem Grund richten sich die Erhebungen sowohl gegen die Betreiber und das zuständige Personal des Hotels als auch gegen den Vater des Opfers wegen einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht, wie italienische Medien berichten.

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