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Kreditkarte vor Computer I Credit: istockphoto.com/BongkarnThanyakij
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Verträge von Parship und Elitepartner gesetzeswidrig

19.10.2022 um 10:34, Brigitte Biedermann
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Abzock-Alarm: Sowohl die automatische Vertragsverlängerung als auch die zweijährige Bindungsfrist halten nicht.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die PE Digital GmbH - Inhaber von Parship und Elitepartner - geklagt.

Mitgliedschaft verlängert sich automatisch

Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nicht nur die automatischen Vertragsverlängerung, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit, für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtzeitig kündigen, aber wann?

In den Verträgen der PE Digital GmbH war vorgesehen, dass sich die sechs-, die zwölf- oder die 24-monatige Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate verlängert, wenn die Kunden nicht rechtzeitig vorher kündigen. Bei der sechsmonatigen Erstlaufzeit ist dies – laut OLG Wien – bereits deswegen unzulässig, weil nicht nachvollziehbar ist, warum hier eine Verlängerung um das Doppelte erforderlich sein sollte.

Keine Frist für Kündigung angegeben

Eine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer automatischen Vertragsverlängerung ist, dass im Vertrag eine Frist für die Kündigung vorgesehen ist und der Verbraucher darauf hingewiesen wird - dieser Hinweispflicht kam die PE Digital GmbH nicht ausreichend nach, weil in den AGB keine Frist für die Übermittlung dieses Hinweises enthalten war.

Erinnerungs-Mails sind irreführend

„Der Zweck der Hinweispflicht besteht darin, dem Verbraucher die Bedeutung seines Verhaltens – wenn er also nicht kündigt – noch einmal vor Augen zu führen“, erläutert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Das E-Mail, das die PE Digital GmbH ihren Kunden vor einer Vertragsverlängerung schickte, hatte den Betreff: „Information zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“.

Nicht ausreichend informiert 

Diverse Unternehmen übermitteln regelmäßig E-Mails an ihre Kunden, in denen keine relevanten Informationen enthalten sind. Zahlreiche Verbraucher löschen solche E-Mails, ohne sie zu öffnen und den Inhalt zu lesen, wenn sie aufgrund des Betreffs nicht erkennen (können), dass das E-Mail wesentliche Informationen enthält. 

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