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Blick auf einen Strand in Kroatien mit Ferienhäusern und Hotels.
Tourismus in Kroatien: Urlauber können Unterkünfte weiterhin wie gewohnt buchen.
Tourismus in Kroatien: Urlauber können Unterkünfte weiterhin wie gewohnt buchen.
Turionn/Shutterstock

Neue EU-Regel: Das müssen Kroatien-Urlauber jetzt wissen

07.05.2026 um 08:50, Yunus Emre Kurt
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Tourismus in Kroatien: Viele Urlauber sind wegen neuer EU-Regeln verunsichert. Jetzt ist klar, was für Kroatien-Reisen 2026 wirklich gilt.

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Tourismus in Kroatien: Kurz vor der Urlaubssaison sorgt eine neue EU-Verordnung in Kroatien für Verunsicherung. Viele Reisende fragen sich derzeit, ob sie für Ferienunterkünfte künftig zusätzliche Registrierungsnummern benötigen oder Buchungen betroffen sind. 

Nun gibt es Klarheit: Für die Saison 2026 bleibt in Kroatien vorerst alles beim Alten. Eine verpflichtende Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte wird ab Juni noch nicht eingeführt.

Keine Änderungen für Urlauber

Für Reisende bedeutet das vor allem eines: Bereits gebuchte Unterkünfte behalten ihre Gültigkeit und auch neue Buchungen sind weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen möglich. Die kroatischen Behörden betonen, dass Urlauber aktuell keine spezielle Registrierungsnummer ihrer Unterkunft kontrollieren müssen. 

Hintergrund der Diskussion ist eine neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Diese sieht langfristig ein einheitliches Registrierungssystem in allen Mitgliedstaaten vor. Kroatien setzt die neuen Regeln jedoch noch nicht vollständig um.

Das gilt aktuell für Vermieter

Auch für Vermieter bleibt vorerst alles wie bisher. Wer Ferienwohnungen oder Apartments anbietet, benötigt weiterhin die bekannten Genehmigungen und Registrierungen. Dazu zählen unter anderem die offizielle Genehmigung („Rješenje“), die Registrierung der Gäste über das Meldesystem eVisitor sowie eine kroatische Steuernummer (OIB). Eine zusätzliche Registrierungsnummer für Inserate oder Online-Plattformen müssen Vermieter derzeit noch nicht beantragen.

EU will mehr Transparenz

Mit der neuen Verordnung verfolgt die Europäische Union ein klares Ziel: Kurzzeitvermietungen sollen künftig transparenter und besser kontrollierbar werden. Vor allem nicht gemeldete Unterkünfte und illegale Vermietungen stehen dabei im Fokus. Langfristig soll jede Unterkunft eine einheitliche Kennung erhalten, die auch in Online-Inseraten sichtbar ist. 

Besonders in beliebten Urlaubsländern wie Kroatien wächst der Markt für Ferienwohnungen seit Jahren stark. Gleichzeitig kämpfen Behörden mit nicht registrierten Angeboten außerhalb offizieller Systeme.

Technische Umsetzung noch offen

In Kroatien befindet sich die konkrete Umsetzung der EU-Regelung derzeit noch in Vorbereitung. Über das bestehende Meldesystem eVisitor gibt es aktuell noch keinen technischen Ablauf für die Vergabe solcher Registrierungsnummern. Deshalb können Vermieter derzeit auch noch keine Nummer beantragen.

Wann genau das neue System startet, ist weiterhin offen. Nach aktuellem Stand rechnen Beobachter frühestens rund um den Jahreswechsel 2026/27 mit einer Einführung. Auch wichtige Details sind noch ungeklärt. Unter anderem ist offen, ob die Nummern automatisch vergeben oder aktiv beantragt werden müssen.

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