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Straße in Bratislava, welche von Fußgängern überquert wird, daneben die Hände von Polizisten, welche eine Radarpistole halten
In der Slowakei gilt ab nächstem Jahr ein Tempolimit für Fußgänger
In der Slowakei gilt ab nächstem Jahr ein Tempolimit für Fußgänger
Ekaterina Kubatina | Ariyathailand/iStock

Ab 2026: Tempolimit für Fußgänger wird eingeführt

29.10.2025 um 11:13, Marcel Toifl
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Die Slowakei hat ein Tempolimit für Fußgänger beschlossen. Ab Jänner 2026 gilt: Wer schneller als sechs km/h geht, muss Strafe zahlen.

Ab dem neuen Jahr gilt in der Slowakei ein ungewöhnliches Gesetz. Fußgänger dürfen auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde gehen. Das Parlament in Bratislava hat das Tempolimit am Dienstag beschlossen.

Beschluss des Parlaments

Die Regierungskoalition aus Smer, Hlas und der Slowakischen Nationalpartei hat die Änderung des Verkehrsgesetzes eingebracht. Der Beschluss fiel am Nachmittag. Künftig gelten dieselben Regeln für Fußgänger, Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die auf Gehwegen unterwegs sind. Wer sich schneller bewegt, riskiert laut slowakischen  Medienberichten eine Strafe von bis zu 50 Euro.

Ziel und Begründung

Der Abgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der Partei Smer-SSD erklärt das Motiv der Regelung. „Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen“, sagt Vazny. Die festgelegte Höchstgeschwindigkeit entspreche der oberen Grenze der normalen Gehgeschwindigkeit eines Menschen.

Reaktionen und Spott

Die Ankündigung sorgte schon vor der Abstimmung für Kopfschütteln. In sozialen Netzwerken machten Nutzer Witze über das neue Limit. Eine verbreitete Scherzfrage lautet: „Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?“ Befürworter verwiesen dagegen darauf, dass Autofahrer oft nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand zu rasch über einen Zebrastreifen gehe. Auch Fußgänger trügen nach ihrer Ansicht Verantwortung für viele Zusammenstöße mit E-Rollern.

Weitere Änderungen im Verkehrsrecht

Parallel zum neuen Tempolimit beschlossen die Abgeordneten eine Erleichterung für Autofahrer. Medizinische Fahrtüchtigkeitsprüfungen sind künftig erst ab 70 Jahren vorgeschrieben. Bislang mussten Lenkerinnen und Lenker ab 65Jahren zur Kontrolle. Beide Maßnahmen treten gleichzeitig mit Jahresbeginn in Kraft.

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