Rückerstattung ORF-Beitrag: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
- Doppelte Vorschreibung war unzulässig
- Präzedenzfall aus Graz
- Wer Anspruch auf Rückerstattung des ORF-Beitrags hat
- ORF-Beitrag: So läuft die Rückforderung ab
Seit Anfang 2024 gilt in Österreich das neue ORF-Beitragsgesetz. Die bisherige GIS-Gebühr wurde durch eine Haushaltsabgabe ersetzt, die pauschal 15,30 Euro pro Monat beträgt – zuzüglich einer je nach Bundesland unterschiedlichen Landesabgabe. Erhoben wird die Gebühr pro Haushalt, unabhängig davon, wie viele Geräte dort tatsächlich genutzt werden.
ORF-Beitrag: Doppelte Vorschreibung war unzulässig
In der Praxis ist es nach der Umstellung zu zahlreichen Doppelvorschreibungen gekommen. Betroffen davon sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen, die an ihrer Wohnadresse auch beruflich tätig sind. Sie mussten den Beitrag doppelt zahlen – einmal privat und einmal betrieblich. Ein aktueller Bescheid des ORF-Beitragsservice (OBS) bestätigt nun: Diese doppelte Einhebung war unzulässig.
Konsumentenschutz: Präzedenzfall aus Graz
Ausgelöst wurde die Entscheidung durch eine Beschwerde des Grazer Rechtsanwalts Andreas Kaufmann, Präsident des Europäischen Konsumentenschutzvereins (EKV). Kaufmann war selbst betroffen und legte gegen die doppelte Vorschreibung Einspruch ein. Der OBS erkannte in seinem Fall an, dass keine doppelte Zahlungspflicht besteht. Laut dem Beitragsservice gilt diese Ausnahme bereits seit Einführung der Haushaltsabgabe im Jänner 2024.
Wer Anspruch auf Rückerstattung des ORF-Beitrags hat
Ein Rückforderungsanspruch besteht, wenn der Unternehmer an der Adresse seinen Hauptwohnsitz hat, das Unternehmen am selben Standort beitragspflichtig ist und die Räumlichkeiten auch privat genutzt werden. In diesen Fällen kann die zu viel bezahlte Summe – teils bis zu 500 Euro – zurückverlangt werden. Die Anträge werden kostenlos vom ORF-Beitragsservice bearbeitet.
ORF-Beitrag: So läuft die Rückforderung ab
Der Antrag auf Rückerstattung kann online über das Serviceportal des ORF-Beitragsservice gestellt werden. Wichtig ist, dass er im Namen des Unternehmens eingebracht wird. Nach positiver Prüfung entfällt die doppelte Vorschreibung, bereits gezahlte Beiträge werden gutgeschrieben oder refundiert. Der EKV plant darüber hinaus standardisierte Antragsmodelle, die Betroffenen die Formalitäten erleichtern sollen.
Quellen und weiterführende Informationen
- oesterreich.gv.at – Info zum ORF-Beitrag
Offizielle Beschreibung der Haushaltsabgabe, wer zahlen muss und was sich seit 1. Jänner 2024 geändert hat. - OBS – ORF-Beitrags Service GmbH
Offizielle Website des ORF-Beitragsservice mit Formularen, Anträgen und Serviceinfos zur Beitragspflicht und Rückforderung. - Finanz.at – Rückerstattung bei doppelter Zahlung
Bericht mit Details zur Rechtslage, Ausnahme bei doppelter Beitragspflicht und Hinweis auf den Antrag über das OBS-Portal.