René Benko: WKStA erhebt Anklage
- Lange Vorgeschichte: Signa-Affäre zieht Kreise
- Vorwürfe: Villa, Schenkung und hoher Schaden
- Anklage nicht rechtskräftig
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Dienstag offiziell bestätigt, was sich seit Monaten abgezeichnet hat: Es wird Anklage gegen René Benko erhoben. Neben dem ehemaligen Signa-Chef selbst trifft es auch eine Gesellschaft aus seinem Umfeld sowie ein weiteres nicht näher genanntes Unternehmen. Konkret wirft die WKStA Benko betrügerische Krida vor, weil er Vermögenswerte beiseitegeschafft und so Gläubiger geschädigt haben soll. Weitere Details zu den angeklagten Unternehmen oder möglichen Mitbeschuldigten macht die Behörde selbst heute nicht.
Vorgeschichte: Signa-Affäre zieht Kreise
Die Causa Benko zieht sich nun schon über Monate. Seit Ende 2023 laufen bei der WKStA intensive Ermittlungen im sogenannten Verfahrenskomplex Signa. Unterstützt von einer eigenen SOKO Signa des Bundeskriminalamts wurden bislang mehrere Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und Auswertungen von Terabytes an Daten vorgenommen. Insgesamt gibt es im gesamten Signa-Komplex mehr als ein Dutzend Beschuldigte und zwei Verbände, gegen die ermittelt wird. Der erfasste Gesamtschaden beträgt aktuell rund 300 Millionen Euro.
Benko selbst sitzt seit Jänner 2025 in der Justizanstalt Josefstadt in Wien in Untersuchungshaft. Mehrfach eingebrachte Enthaftungsanträge wurden bislang allesamt abgelehnt.
Vorwürfe: Villa, Schenkung und hoher Schaden
Die nun eingebrachte Anklage am Landesgericht Innsbruck fokussiert auf zwei konkrete Zahlungen Benkos: Eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von etwa 360.000 Euro für eine von seiner Familie genutzte Villa sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.
Laut WKStA sei beides „bereits unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung“ erfolgt – also zu einem Zeitpunkt, als Benkos Zahlungsunfähigkeit klar absehbar war. Der so entstandene Schaden für die Gläubiger wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 660.000 Euro beziffert. Benko hatte seine Insolvenz im März 2024 angemeldet.
Anklage nicht rechtskräftig
Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Benkos Verteidiger Norbert Wess kann binnen 14 Tagen Einspruch dagegen einlegen. Sollte es zu einem Prozess kommen, droht dem Signa-Gründer im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Der Tiroler hat die Vorwürfe in allen bisherigen Einvernahmen und Stellungnahmen zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.