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Photovoltaik: Solardach zur Stromerzeugung.
Photovoltaik: Gemeinden müssen Ortsbildschutz und Klimaziele künftig neu abwägen.
Photovoltaik: Gemeinden müssen Ortsbildschutz und Klimaziele künftig neu abwägen.
iStock.com/Smileus

Photovoltaik-Verbot gestoppt: Wende für Städte

09.04.2026 um 12:48, Yunus Emre Kurt
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Photovoltaik-Verbot: Der VfGH hebt ein umstrittenes Verbot in St. Pölten auf. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Städte und Gemeinden haben.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein pauschales Verbot von Photovoltaikanlagen in der St. Pöltner Innenstadt aufgehoben. Bisher durften Anlagen dort nicht errichtet werden, wenn sie von öffentlichen Flächen aus sichtbar waren. Auslöser war der Fall einer Hausbesitzerin, die sich gegen diese Einschränkung wehrte. Das Höchstgericht stellt nun klar: Ein generelles Verbot ist rechtlich nicht haltbar.

VfGH kippt PV-Verbot in St. Pöltner Innenstadt

In der niederösterreichischen Landeshauptstadt galt bislang eine strenge Regelung zum Schutz des Ortsbildes. Photovoltaikanlagen waren im innerstädtischen Bereich untersagt, sobald sie von Straßen oder Plätzen aus sichtbar waren. Diese Bestimmung wurde nun aufgehoben. 

Die Beschwerde wurde von einer Hausbesitzerin eingebracht, vertreten durch die Rechtsanwältin Michaela Krömer. Der VfGH entschied, dass ein pauschales Verbot dieser Art unverhältnismäßig ist. Damit fällt eine zentrale Einschränkung für Solarprojekte in der Innenstadt.

Photovoltaik: Konkreter Fall und weitere rechtliche Schritte

Der konkrete Fall muss nun vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu beurteilt werden. Grundlage dafür ist das Erkenntnis des VfGH, das klare rechtliche Leitlinien vorgibt. Die Stadt St. Pölten reagiert bereits auf das Urteil und arbeitet an Anpassungen des Bebauungsplans. Welche konkreten Änderungen folgen, ist noch offen. Klar ist jedoch, dass zukünftige Projekte unter neuen Voraussetzungen geprüft werden müssen. 

Auch andere Gemeinden dürften die Entscheidung genau beobachten, da ähnliche Regelungen vielerorts bestehen.

Bedeutung für den Ausbau erneuerbarer Energie

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Innenstädte galten bislang häufig als besonders restriktive Zonen für Photovoltaik. Das Urteil stärkt nun die Position von Projektwerbern und Eigentümern, die auch in dicht bebauten Gebieten auf Sonnenenergie setzen wollen. Zudem steht mit dem geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz eine weitere Lockerung bevor. Darin wird das übergeordnete Interesse an erneuerbarer Energie gesetzlich verankert. Regionale Einschränkungen könnten dadurch künftig an Gewicht verlieren. 

Für Österreichs Klimaziele ist der Ausbau der Photovoltaik zentral. Bis 2040 soll Klimaneutralität erreicht werden. Dafür braucht es zusätzliche Anlagen, auch in urbanen Räumen.

Photovoltaik: Reaktionen der Branche und Ausblick

Der Bundesverband Photovoltaik Austria begrüßt die Entscheidung. Geschäftsführerin Vera Immitzer spricht von einem wichtigen Signal für mehr Rechtssicherheit und den Ausbau der Solarenergie. Aus Sicht der Branche erhöht das Urteil den Druck auf Städte und Gemeinden, ihre Vorschriften zu überdenken. Künftig könnten Photovoltaik-Projekte auch im historischen Umfeld leichter genehmigt werden, vorausgesetzt, sie werden gestalterisch angepasst.

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