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Logo der österreichischen Gesundheitskasse auf einem Gebäude als Symbol für neue Selbstbehalt-Rechnungen bei Krankentransporten in Österreich
Die Österreichische Gesundheitskasse verschickt im Juli tausende Rechnungen für Selbstbehalte bei Krankentransporten.
Die Österreichische Gesundheitskasse verschickt im Juli tausende Rechnungen für Selbstbehalte bei Krankentransporten.
APA-Images / APA / JAKOB LANGWIESER

ÖGK-Rechnungen im Juli: Diese Versicherten müssen jetzt zahlen

21.07.2026 um 10:33, Stefanie Hermann
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Die österreichische Gesundheitskasse verschickt aktuell rund 90.000 Rechnungen für Krankentransporte. Wer jetzt zahlen muss und wer befreit ist.

Für tausende Versicherte wird der Juli teuer: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschickt zwischen 21. und 31. Juli rund 90.000 Rechnungen für Selbstbehalte bei planbaren Krankentransporten. Ein Großteil der Schreiben landet per Post im Briefkasten, ein kleiner Teil wird elektronisch zugestellt. Die Forderungen betreffen Transporte aus dem Zeitraum Jänner bis März 2026. Seit Juli 2025 sind diese Fahrten nicht mehr automatisch kostenlos.

ÖGK: Warum jetzt Kosten anfallen

Mit der Einführung des Selbstbehalts hat die Österreichische Gesundheitskasse ein neues System geschaffen. Planbare Krankentransporte werden seither quartalsweise abgerechnet. Mehrere Fahrten werden gesammelt und in einer Rechnung zusammengefasst. Ziel der Regelung ist es, die verfügbaren Ressourcen gezielter einzusetzen und Transporte für jene Menschen sicherzustellen, die sie aus medizinischen Gründen tatsächlich benötigen.

So hoch ist der Selbstbehalt

Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob medizinisches Personal während der Fahrt notwendig ist. Ohne Begleitpersonal beträgt der Selbstbehalt 7,55 Euro pro Fahrt. Wird medizinische Betreuung benötigt, steigt der Betrag auf 15,10 Euro pro Transport. Maximal werden 28 Fahrten pro Kalenderjahr verrechnet.

Wer die Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse bezahlen muss

Zu den planbaren Krankentransporten zählen etwa Fahrten zu Therapien, Dialysen oder Kontrolluntersuchungen. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und Betroffene nicht selbstständig mobil sind übernimmt die ÖGK die Kosten vollständig. Reine organisatorische oder soziale Gründe reichen dafür nicht aus.

Diese Personen sind vom Selbstbehalt befreit

Aber: Nicht alle Versicherten müssen zahlen. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Kinder
  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • medizinisch notwendige Transporte
  • zeitkritische Krankentransporte

Für diese Gruppen bleibt der Krankentransport weiterhin kostenlos.

Ratenzahlung und Fristen im Überblick

Fällt die Rechnung höher aus, gibt es eine Entlastung: Liegt der Betrag über 151 Euro, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel rund 30 Tage. Wird diese überschritten, folgt zunächst eine Zahlungserinnerung, bevor weitere Schritte gesetzt werden.

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