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Fäkalien essen müssen: Siebenjähriger wirft Vater Missbrauch vor

18.07.2022 um 16:16, Stefanie Hermann
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Ein Siebenjähriger erhebt wiederholt schwere Vorwürfe gegen seinen Vater. Die Behörden sehen tatlos zu. Die Mutter des Buben vermutet Vertuschung.

In Niederösterreich bahnt sich ein Justizskandal an. Ein Siebenjähriger berichtet von schrecklichen Missbrauchsfällen durch den Vater. Körperliche Verletzungen belegen die Schilderungen, wie der Verein "plattform betroffener kirchlicher gewalt" in einer Aussendung mitteilt. Psychologen, Gutachter und Vereine plädieren für den Schutz des kleinen Max. Die Behörden würden Anzeigen und Bitte um die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel jedoch konstant ablehnen. Jetzt soll Max sogar in einer Psychatrie zwangsuntergebracht werden. Die Mutter vermutet, dass die Behörden etwas vertuschen wollen. Der mutmaßliche Täter, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, entstamme altem Militäradel.

Schreckliche Schilderungen

Der Geschichte des heute siebenjährigen Max geht ein langes Martyrium voraus. Die Eltern des Buben sind seit der Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigt er sich irritiert und stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind ist er auffällig oft krank, nässte ein und hat teilweise panische Angst vor seinem Vater. Er will nicht allein zum Vater, erst recht nicht dort übernachten. Der Grund wird bald klar: Max erzählt von schrecklichen Missbrauchsvorfällen, unter anderem werde er gezwungen, die Ausscheidungen des Vaters zu essen. Das Kind weist immer wider auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Die Mutter schreitet ein und erstattet Strafanzeige gegen den Vater. Ohne Erfolg: Die Anzeige wird eingestellt, das mutmaßliche habe Opfer keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert.

Vorwurf der Pseudo-Erinnerungen

Max redet immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation "Die Möwe" und dem Klinikum Tulln spricht er über das Erlittene. Die Mutter stellt einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragt die Beiziehung einer gerichtlich beeideten Sachverständigen. Nach rund 40 Minuten kommt sie zu dem Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben ist. Max habe „Pseudo-Erinnerungen“. Abermals wird das Verfahren eingestellt. Mittlerweile sind aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin  aufgekommen. Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im ursprünglichen Gutachten. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Behördenverhalten wirft Fragen auf

Die Mutter möchte - folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin - den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Ebenfalls auffälig:  Das entsprechende Pflegschaftsverfahren bleibt hartnäckig in Mistelbach beheimatet – obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich zu prüfen, schlägt die Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. „Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden. Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

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