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Die Milka-Reduktion auf 90 Gramm sorgt für Kritik und das aktuelle Urteil zur Mogelpackung
Die Milka-Reduktion auf 90 Gramm sorgt für Kritik und das aktuelle Urteil zur Mogelpackung
Markus Mainka / ChromOrange / picturedesk.com

Milka-Urteil schlägt ein: Gericht nennt 90g-Tafel Mogelpackung

15.05.2026 um 11:29, Stefanie Hermann
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Milka verliert vor Gericht: 90-Gramm-Tafeln gelten als Mogelpackung. Warum das Urteil keine Folgen hat und was Konsumenten jetzt wissen müssen.

Das Milka-Urteil ist gefallen: Die neuen Milka-Tafeln mit 90 Gramm sorgen für rechtlichen Wirbel. Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die Reduktion des Inhalts bei nahezu identischer Verpackung eine Irreführung von Konsumenten darstellen kann. Im Zentrum steht der Vorwurf der sogenannten Mogelpackung.

Milka-Mogelpackung: Weniger Inhalt, gleiche Verpackung

Hersteller Mondelez hat mehrere Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, ohne das Design der Verpackung wesentlich zu verändern. Genau das ist nun zum Problem geworden.

Das Gericht stellt klar: Wenn Kundinnen und Kunden den Unterschied nicht erkennen können, liegt eine Täuschung nahe. „Das ist eine relative Mogelpackung", halten die Richter fest. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Urteil ohne direkte Folgen

Unmittelbare Auswirkungen hat das Milka-Urteil aber nicht. Der Grund liegt in einer Frist: Die 90-Gramm-Tafeln dürfen laut Gericht nicht verkauft werden, wenn zuvor innerhalb von vier Monaten noch die 100-Gramm-Version im Umlauf war. Diese Frist ist bereits verstrichen.

Signalwirkung für die Zukunft

Auch wenn sich im Supermarkt vorerst nichts ändert, hat das Urteil zumindest Symbolwirkung. Es zeigt, dass Shrinkflation-Praktiken rechtlich angreifbar sind.

Für zukünftige Fälle ist das entscheidend. Denn laut Gericht besteht Wiederholungsgefahr und damit eine klare Grundlage für weitere Klagen.

Mondelez reagiert auf das Urteil

Der Milka-Hersteller zeigt sich offiziell zurückhaltend. „Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, so Mondelez in einer offiziellen Stellungnahme.

„Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“

Mogelpackung bleibt Reizthema

Der Fall Milka zeigt, wie sensibel Konsumenten auf versteckte Preiserhöhungen reagieren. Die Kombination aus weniger Inhalt, höherem Preis und unveränderter Verpackung sorgt immer wieder für Kritik.

Bereits zuvor wurde Milka von Konsumenten zur „Mogelpackung des Jahres“ gewählt. Das Urteil aus Bremen könnte zum Maßstab für ähnliche Fälle in der gesamten Lebensmittelbranche werden.

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