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Themenbild eines Klassenzimmers in einer Schule
Nach einer Affäre zwischen einer Pädagogin und einem Schüler ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Wien wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
Nach einer Affäre zwischen einer Pädagogin und einem Schüler ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Wien wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
Rolf Kremming / Shutterstock.com

Skandal: Kindergärtnerin nach Affäre mit Schüler (14) schwanger

15.05.2026 um 10:33, Marcel Toifl
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Vorwürfe gegen eine Wiener Pädagogin: Nach einer Affäre mit einem Schüler ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.

Ein delikater Vorfall an einem Wiener Bildungscampus beschäftigt derzeit die Justiz und die Bildungsbehörden. Eine 24-jährige Kindergärtnerin und ein erst 14-jähriger Schüler sollen über Monate eine intime Beziehung geführt haben. Die Liaison blieb nicht ohne Folgen: Die Pädagogin wurde schwanger, verlor das ungeborene Kind jedoch vor kurzem und befindet sich derzeit im Krankenstand, wie die Krone berichtet.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Paragraf 212

Da der 14-jährige Jugendliche in der Einrichtung betreut wurde, in der die Frau als Elementarpädagogin tätig war, steht der Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses im Raum. Besonders brisant: Auch Kolleginnen der Frau sollen von dem Verhältnis gewusst, aber über Monate geschwiegen haben.

Reaktion der Bildungsdirektion Wien

Nachdem der Fall intern bekannt wurde, reagierten die Verantwortlichen umgehend. Die Bildungsdirektion Wien bestätigte gegenüber der Kronen Zeitung die eingeleiteten Schritte: „Die Schulleitung ist unmittelbar nach Kenntnis des Verdachts ihrer Meldepflicht nachgekommen und hat sowohl die Abteilung Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe wie auch die Landespolizeidirektion Wien sowie die Bildungsdirektion informiert.“ 

Rechtlicher Hintergrund: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses

In Österreich regelt der Paragraf 212 des Strafgesetzbuches (StGB) derartige Fälle. Entscheidend ist hierbei die Ausnützung einer Macht- oder Aufsichtsposition gegenüber Minderjährigen.

  • Paragraf 212 StGB: Bestraft wird, wer geschlechtliche Handlungen mit einer minderjährigen Person vornimmt, die seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht untersteht.
  • Mögliche Strafe: Bei einer Verurteilung droht der Pädagogin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Altersgrenze: Wäre der Schüler zum Zeitpunkt der Tat erst 13 Jahre alt gewesen, stünde zusätzlich das schwerwiegendere Delikt des sexuellen Missbrauchs im Raum.

Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Wien laufen auf Hochtouren. Ob und wann es zu einer Anklage kommt, werden die nächsten Wochen zeigen. Aktuell bestünde zwischen der Frau und dem Jugendlichen laut Berichten kein Kontakt mehr.

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