Kroatien: Ab 1. November drohen Autofahrern 30 Euro Strafe
- 30 Euro Strafe: Diese Lichtpflicht gilt ab November
- Vorsicht bei der Lichtautomatik
- Motorräder: Ganzjährige Lichtpflicht
- Ab 15. November: Winterausrüstung wird Pflicht
- FAQ zur Lichtpflicht in Kroatien
Wer im November mit dem Auto nach Kroatien fährt, sollte vor dem Grenzübertritt das Licht kontrollieren. Ab 1. November gilt die Lichtpflicht in Kroatien wieder auch tagsüber. Wer ohne vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von 30 Euro. Zwei Wochen später treten außerdem die saisonalen Vorschriften für die Winterausrüstung in Kraft.
Lichtpflicht Kroatien: Das Wichtigste
- Zeitraum: 1. November 2026 bis 31. März 2027
- Pflicht: Tagfahrlicht oder Abblendlicht auch tagsüber
- Strafe: 30 Euro bei Verstößen
- Motorräder und Mopeds: Abblendlicht ganzjährig vorgeschrieben
30 Euro Strafe: Diese Lichtpflicht gilt ab November
Von 1. November 2026 bis 31. März 2027 müssen Autofahrer in Kroatien auch bei Sonnenschein mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Die Regelung gilt während der Wintermonate und betrifft alle Kraftfahrzeuge. Wer die vorgeschriebene Beleuchtung nicht einschaltet, muss mit 30 Euro Strafe rechnen.
Vorsicht bei der Lichtautomatik: Das kann gefährlich werden
Besonders bei modernen Fahrzeugen lohnt sich ein Blick auf die Beleuchtung. Denn die Lichtautomatik aktiviert bei Tageslicht häufig nur das Tagfahrlicht. Die Rücklichter bleiben dabei je nach Fahrzeugmodell ausgeschaltet.
Bei Nebel, starkem Regen oder schlechter Sicht reicht das nicht aus. Autofahrer sollten deshalb rechtzeitig auf Abblendlicht umschalten. Bei älteren Fahrzeugen muss das Licht häufig manuell eingeschaltet werden.
Achtung: Tagfahrlicht reicht nicht immer aus!
Bei vielen Autos schaltet die Lichtautomatik tagsüber nur das Tagfahrlicht ein. Die Rücklichter können dabei ausgeschaltet bleiben. Bei Nebel, starkem Regen oder schlechter Sicht sollten Autofahrer deshalb das Abblendlicht einschalten.
Motorräder: Hier gilt die Lichtpflicht das ganze Jahr
Für Motorrad- und Mopedfahrer gelten strengere Vorschriften. Sie müssen in Kroatien ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht unterwegs sein. Die saisonale Ausnahme für die Sommermonate gilt für sie nicht.
Ab 15. November: Auch Winterausrüstung wird Pflicht
Eine weitere wichtige Frist folgt am 15. November 2026. Bis 15. April 2027 ist auf bestimmten kroatischen Straßen Winterausrüstung vorgeschrieben, unabhängig davon, ob Schnee liegt.
Für Pkw bis 3,5 Tonnen sind entweder Winterreifen auf allen Rädern oder Sommerreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe und passenden Schneeketten erforderlich.
Winterausrüstung in Kroatien: Diese Regeln gelten
Von 15. November 2026 bis 15. April 2027 ist auf bestimmten Straßen in Kroatien Winterausrüstung vorgeschrieben. Das gilt auch ohne Schnee.
- Variante 1: Winterreifen auf allen vier Rädern
- Variante 2: Sommerreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe und passenden Schneeketten
- Betroffen: unter anderem Pkw bis 3,5 Tonnen
FAQ: Lichtpflicht und Winterausrüstung in Kroatien
Wann gilt die Lichtpflicht in Kroatien?
Die Lichtpflicht in Kroatien gilt für Autofahrer von 1. November 2026 bis 31. März 2027 auch tagsüber. Erlaubt sind Tagfahrlicht oder Abblendlicht.
Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Licht?
Wer in Kroatien während der vorgeschriebenen Zeit ohne die erforderliche Beleuchtung fährt, riskiert eine Geldstrafe von 30 Euro.
Reicht das automatische Tagfahrlicht aus?
Bei guten Sichtverhältnissen genügt tagsüber das Tagfahrlicht. Bei Nebel, Regen oder schlechter Sicht sollte das Abblendlicht eingeschaltet werden, da beim Tagfahrlicht die Rücklichter ausgeschaltet sein können.
Ab wann ist Winterausrüstung in Kroatien vorgeschrieben?
Auf bestimmten Straßen gilt die Pflicht von 15. November 2026 bis 15. April 2027. Für Pkw bis 3,5 Tonnen sind Winterreifen oder entsprechend profilierte Sommerreifen mit passenden Schneeketten vorgesehen.