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Richterhammer
Das Gerichtsjahr dauert künftig nur noch 5 Monate.
Das Gerichtsjahr dauert künftig nur noch 5 Monate.
Zolnierek/iStock

Kritik an Budgetmaßnahme: Gerichtspraxis wird verkürzt

14.05.2025 um 14:45, Jovana Borojevic
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Zwei Monate weniger Gerichtspraxis sollen dem Budget helfen. Ob das auch der Justiz hilft, bezweifeln viele Stimmen aus dem Berufsstand.

Wer in Österreich einen klassischen Rechtsberuf wie den eines Richters, Staatsanwalts, Notars oder Rechtsanwalts ergreifen möchte, muss verpflichtend die sogenannte Gerichtspraxis absolvieren. Diese dauert derzeit sieben Monate und wird in verschiedenen Stationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften geleistet. Die Praxisphase ist auch Voraussetzung für eine Bewerbung in den richterlichen Dienst.

Verkürzung geplant

Die Bundesregierung will die Dauer der Gerichtspraxis künftig auf fünf Monate reduzieren. Das geht aus den Unterlagen zum neuen Budgetentwurf hervor. Ziel ist eine „maßvolle Verkürzung der Dauer“ zur Budgetsanierung, wobei laut Gesetzestext die „qualitätsvolle Berufsaus- und -vorbildung“ weiterhin sichergestellt bleibt.

Übergangsregelung

Die Änderung soll bereits bald in Kraft treten. Für Personen, die bis zum 30. Juni 2025 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis stellen und dabei alle Voraussetzungen erfüllen, gelten jedoch weiterhin die bisherigen sieben Monate.

Sparpotenzial und Kritik

Mit der Kürzung sollen laut Justizministerium jährlich rund vier Millionen Euro eingespart werden. Gernot Kanduth, Präsident der Richtervereinigung, zeigt Verständnis für die budgetären Überlegungen. Gleichzeitig warnt er jedoch davor, dass jede Verkürzung Auswirkungen auf die Qualität der juristischen Ausbildung habe. Die Gerichtspraxis sei eine zentrale Phase, in der wesentliche praktische Erfahrungen gesammelt würden.

Belastung für Justiz

Rechtspraktikanten übernehmen unter anderem das Protokollieren und das Verfassen von Entscheidungsentwürfen. Ihre Reduktion wirke sich auch auf den laufenden Betrieb aus, betont Kanduth im Gespräch mit Standard. Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), sieht das ähnlich. Er erinnert daran, dass die Gerichtspraxis schon früher auf fünf Monate verkürzt und später aus guten Gründen wieder verlängert worden sei – unter anderem wegen des hohen Bedarfs an Hilfskräften in der Justiz und der besseren Vorbereitung für den Berufseinstieg.

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