Weihnachten hinter Gittern: U-Haft für Benko verlängert
Inhalt
- Gefahr weiterer Tatbegehung
- Verteidigung kritisiert Verhältnismäßigkeit
- Urteile bisher nicht rechtskräftig
- Weitere Ermittlungstränge
Signa-Gründer René Benko muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft über die Weihnachtsfeiertage hinaus verlängert und sieht weiterhin dringenden Tatverdacht sowie Tatbegehungsgefahr. Benkos Verteidigung hat die Entscheidung scharf kritisiert und ein Rechtsmittel angekündigt.
Gefahr weiterer Tatbegehung
In einer Pressemitteilung betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Untersuchungshaft nach wie vor gegeben seien. Insbesondere wurde auf die Gefahr weiterer Tatbegehung verwiesen. Benko sitzt bereits seit Jänner 2025 in U-Haft und nahm an der Haftverhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.
Verteidigung kritisiert Verhältnismäßigkeit
Benkos Anwalt Norbert Wess hat die Entscheidung scharf kritisiert und ein Rechtsmittel angekündigt. Er sah die Verhältnismäßigkeit der U-Haft nicht mehr als gegeben an. Das Gericht leite aus lange zurückliegenden Sachverhalten eine konkrete Tatbegehungsgefahr für die Zukunft ab, was aus Sicht der Verteidigung nicht gerechtfertigt gewesen sei.
Urteile bisher nicht rechtskräftig
Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember erhielt er ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft. Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig.
Weitere Ermittlungstränge
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Signa-Pleite in 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Der mutmaßliche Gesamtschaden wurde zuletzt mit rund 300 Millionen Euro beziffert.