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Das Katzenbaby hat verklebte Augen. Es ist nur wenig größer als die Hand, die es hält.
Noch sind die Katzenbabys  nicht über den Berg. Für ein Tier kam jede Rettung zu spät.
Noch sind die Katzenbabys  nicht über den Berg. Für ein Tier kam jede Rettung zu spät.
Pfotenhilfe

Skrupellos: Todkranke Katzen-Babys ausgesetzt

14.09.2021 um 08:29, Stefanie Hermann
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Die Tiere sind in Braunau gefunden worden. Sie ringen ums Überleben.

Es war eine böse Überraschung, die Daniel Scharinger am Wochenende erlebt hat. An einem Waldrand, nahe seinem Wohnsitz in Handenberg (Bezirk Braunau) entdeckt der Pressefotograf fünf Katzenbabys. Die Tiere wirken schwer krank, eines ist bereits. Weit und breit keine Mutter in Sicht. Offensichtlich, dass die hilflosen Kätzchen ausgesetzt worden sind. Scharinger alarmiert daraufhin unverzüglich Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler.

Katastrophaler Gesundheitszustand

Die erst etwa drei Wochen alten Katzenbabys hätten noch mindestens fünf Wochen Muttermilch gebraucht. Damit aber nicht genug. "Aufgrund ihres unbehandelten Katzenschnupfens haben sie so stark vereiterte Augen, dass wir um ihr Augenlicht bangen", berichtet Stadler. "Zudem waren sie dermaßen mit Fliegeneiern übersät, dass ich nicht gewusst habe, was ich zuerst machen soll: reinigen, verarzten, Flascherl geben?" Es war ein dramatischer Kampf ums Überleben. Noch ist nicht klar, ob die Tiere die schweren Strapazen überstehen werden.

Pfotenhilfe bittet um Hinweise

"Wer so eine abscheuliche Grausamkeit zustande bringt, würde mich schon sehr interessieren. Zuerst illegal die Mutterkatze nicht zu kastrieren, dann ihre schwer kranken Babys so lange unbehandelt leiden zu lassen, bis sie fast erblinden und sie dann auch noch auszusetzen, um sie verhungern zu lassen", so Stadler. "So kaltherzig und skrupellos muss man erst einmal sein!" Katzenbabys in einem Alter von unter acht Wochen von der Mutter zu trennen, ist ein Verwaltungsdelikt, für das Geldstrafen drohen. Derart vorsätzliche Tierquälerei ist aber gerichtlich mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden (§222 StGB). Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe bittet daher um Hinweise auf den oder die Täter, um die Staatsanwaltschaft einschalten zu können.

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