Fixierung mit Folgen: 28-Jähriger verstorben
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Ein tragischer Vorfall beschäftigt derzeit die Justiz in Tirol: Ein 28-jähriger Psychiatriepatient ist nach einer Fixierung im Innsbrucker Spital gestorben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt wird.
Der Vorfall
Der Zwischenfall ereignete sich bereits am 23. Februar. Der Mann litt an Schizophrenie und hatte laut „Tiroler Tageszeitung“ mehrere psychotische Schübe erlitten. Daraufhin entschieden Ärzte und Pfleger, ihn wiederholt mit Gurten am Bett zu fixieren und mit Beruhigungsmitteln zu behandeln.
Während einer dieser Fixierungen kam es zu einem medizinischen Notfall: Der Patient erlitt eine Lungenembolie und in weiterer Folge einen Kreislaufkollaps. Zwar konnte er nach einer Reanimation zunächst stabilisiert werden, lag jedoch mehrere Tage hirntot im Krankenhaus. Schließlich wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet.
Ermittlungen gegen Unbekannt
Wie Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr erklärte, wird vorerst gegen Unbekannt ermittelt. „Es gilt vor allem zu klären, welche Umstände dafür gesorgt haben, dass der Mann starb, und ob das mehrfache Fixieren dabei eine Rolle gespielt haben könnte“, so Mayr.
Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob bei den Abläufen Fehler gemacht wurden oder ob der Tod auf tragische, aber nicht vermeidbare medizinische Komplikationen zurückzuführen ist.
Kliniken zeigen Betroffenheit
Die Tirol Kliniken äußerten sich nicht zu Details des Falls, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Kliniksprecher Johannes Schwamberger betonte jedoch, dass die Betroffenheit innerhalb der involvierten Teams „überaus groß“ sei. Man begrüße und unterstütze die umfassende Aufarbeitung auf allen Ebenen.
Sensibles Thema
Der Tod eines Patienten nach einer Fixierung wirft viele Fragen auf. Fixierungen gehören zu den heikelsten Maßnahmen im psychiatrischen Alltag, da sie stets mit erheblichen physischen und psychischen Risiken verbunden sind. Sie dürfen nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben und medizinischen Notwendigkeiten angeordnet werden.