Preistäuschung: Iglo wegen Shrinkflation verurteilt
Inhalt
- Klage im Auftrag des Sozialministeriums
- Täuschung trotz korrekter Angabe
- Phänomen Shrinkflation
- Iglo warnt vor Rechtsunsicherheit
- Politik mit klaren Worten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fährt vor Gericht einen Sieg ein: Das OLG Wien hat den Tiefkühlkosthersteller Iglo wegen Shrinkflation verurteilt. Erstmals wurde in Österreich gerichtlich festgestellt, dass versteckte Preiserhöhungen durch reduzierte Packungsgrößen eine irreführende Geschäftspraxis darstellen.
Klage im Auftrag des Sozialministeriums
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) vollinhaltlich Recht gegeben. Die Klage erfolgte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Iglo Austria GmbH. Anlass war die Reduktion des Tiefkühlprodukts „Iglo Atlantik Lachs“ von 250 Gramm auf 220 Gramm im Februar 2023. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt als wegweisend.
Täuschung trotz korrekter Angabe
Iglo hatte die Füllmenge eines lange etablierten Produkts reduziert, ohne Preis oder Verpackung deutlich zu verändern. Lediglich die Grammangabe wich ab. Für Konsumentinnen und Konsumenten war das kaum erkennbar. Preis und Verpackung blieben unverändert. Nach Ansicht der Gerichte erwartet der durchschnittliche Verbraucher bei gleichem Preis auch dieselbe Menge. Eine nicht klar erkennbare Reduktion gilt daher als Täuschung über Preis und Beschaffenheit der Ware. Die Angabe „220 Gramm“ auf der Packung ändere daran nichts. Besonders betonten die Richter, dass eine bloße Gewichtsangabe bei einem Produkt wie Tiefkühl-Lachs keine eindeutige Vorstellung von der tatsächlichen Füllmenge vermittelt. Auch ein korrekt ausgewiesener Grundpreis könne die Täuschung nicht verhindern. Dieser diene nur dem Vergleich unterschiedlicher Produkte, nicht aber dem Vergleich mit früheren Preisen desselben Produkts.
Phänomen Shrinkflation
Shrinkflation – weniger Inhalt zum gleichen Preis – ist seit Jahren ein wachsendes Phänomen im Lebensmittelhandel. Für Konsumenten sind diese verdeckten Preiserhöhungen nur schwer erkennbar. Der VKI hat zahlreiche Fälle dokumentiert, darunter auch den „Iglo Atlantik Lachs“. „Das Urteil ist ein starkes Zeichen gegen wettbewerbswidrige Praktiken, bei denen Preiserhöhungen versteckt und Verbraucher:innen systematisch in die Irre geführt werden“, erklärte Petra Leupold, Chefjuristin des VKI. „Zugleich liegt damit erstmals ein Urteil zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Shrinkflation-Praktiken vor. Das hat Signalwirkung für den gesamten Markt.“ Die Juristin betonte zudem: „Besonders erfreulich: Iglo hat in Reaktion auf das Urteil die Füllmenge des betroffenen Produkts wieder auf 250 Gramm angehoben.“
Iglo warnt vor Rechtsunsicherheit
Iglo nahm die Entscheidung zur Kenntnis und betonte, die Mengenänderung sei auf der Vorderseite der Verpackung angegeben gewesen. Die Reduktion sei aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Mittlerweile sei das Produkt wieder mit 250 Gramm im Handel. Das Unternehmen verweist dennoch auf eine bestehende Rechtsunsicherheit: Es sei unklar, ob, wie und über welchen Zeitraum Mengenänderungen zusätzlich gekennzeichnet werden müssten. Iglo sprach sich für eine branchenweite Klärung aus und zeigte sich offen für den angekündigten Dialog mit der Regierung.
Politik mit klaren Worten
Deutliche Worte fand die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): „Ich sage es immer wieder: Wer trickst, verliert. Das Urteil gegen Iglo zeigt klar, dass Shrinkflation eine Täuschung ist und rechtliche Konsequenzen hat.“ Die Politikerin kündigte konkrete Schritte an: „Die Bundesregierung wird einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, um auch hier für Transparenz an der Kassa zu sorgen. Unser Ziel ist: Wir wollen eine klare Kennzeichnungspflicht schaffen, damit Konsument:innen im Supermarkt auf einen Blick sehen, was sie wirklich für ihr Geld bekommen. Mein Dank gilt dem VKI, der mit dieser Klage ein starkes Zeichen gesetzt hat – für Fairness und Transparenz im Interesse aller Konsument:innen.“ Das Wirtschaftsministerium hat bereits angekündigt, ein Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen vorzulegen. Ein entsprechender Vorschlag soll noch im Jahr 2025 erarbeitet werden.