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Ein Eurozeichen auf einer Heizung.
Die Höhe des Heizkostenzuschuss variiert nach Bundesland.
Die Höhe des Heizkostenzuschuss variiert nach Bundesland.
Christian Ohde / ChromOrange / picturedesk.com

Heizkostenzuschuss: So kommt das Geld aufs Konto

22.09.2023 um 15:01, Simone Reitmeier
min read
Wer sein Bankkonto noch etwas aufbessern möchte, sollte einen Blick auf den Heizkostenzuschuss werfen. In einigen Bundesländern läuft die Antragsfrist bald ab.

Der Herbst klopft bereits vorsichtig an die Türe, nicht mehr lange und die kalte Jahreszeit hält Einzug in Österreich. Das bedeutet: heizen, heizen, heizen. Für viele Haushalte eine zusätzliche finanzielle Belastung. In den Bundesländern kann daher ein sogenannter Heizkostenzuschuss beantragt werden. Während in einigen Ländern der Aktionszeitraum bereits abgelaufen ist, endet die Antragsfrist in anderen in den nächsten Tagen oder Wochen.

Salzburg: 600 Euro

Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, gibt es in Salzburg einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 600,- Euro. Die Antragsfrist für die Periode 2022/2023 wurde bis 31. Oktober verlängert. Die Einkommensgrenze liegt für Alleinlebende bei 1.300,- und für Ehepaare bei 1.700,- Euro pro Monat. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag.

Alle jene Personen, die heuer bereits einen Heizkostenzuschuss bekommen haben, können keinen weiteren beantragen. Wer in der ersten Tranche vom 1. April bis 31. Juli einen Zuschuss in Höhe von 300,- Euro genehmigt bekommen hat, erhält automatisch weitere 300,- Euro für den erhöhten Betrag.

  • Zuschuss: 600,- Euro
  • Antrag möglich bis: 31. Oktober 2023
  • Weitere Infos: www.salzburg.gv.at

Oberösterreich: 200 Euro

Das Land Oberösterreich unterstützt private Haushalte bei gestiegenen Wohn- und Heizkosten mit einem Zuschuss in Höhe von 200,- Euro. Die Einkommensgrenzen pro Jahr liegen bei 27.000,- Euro brutto (Einpersonenhaushalt) und 65.000,- Euro brutto (Mehrpersonenhaushalt). Pro Kind steigt der Bonus. Wer in diesem Jahr bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten hat, kann keinen weiteren beantragen.

Steiermark: 400 Euro

In der Steiermark erfolgt die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses in zwei Tranchen. Alle Haushalte, die in der ersten Phase nicht dabei waren, können nun noch bis 31. Oktober einen Antrag stellen. Das jährliche Haushaltsnettoeinkommen darf 30.734,- Euro nicht übersteigen. Insgesamt können somit 220.000 steirische Haushalte und 480.000 Steirer von der Förderung profitieren. Alle Personen, die bereits in der ersten Phase automatisch eine Förderung bekommen haben, können diese nicht noch einmal beantragen.

Wien: 200 Euro

Der Wiener Energiebonus 2023 in Höhe von 200 Euro wird seit April automatisch an Haushalte ausbezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 brutto/Jahr. Die Antragsfrist endete am 30. Juni.

  • Zuschuss: 200,- Euro
  • Ende der Antragsfrist: 30. Juni 2023

Zusätzlich wurde die Energieunterstützung Plus ins Leben gerufen, die bei Rückständen, Mahnungen oder nicht leistbaren Jahresabrechnungen greift. Die Fördersumme beträgt maximal 500,- Euro pro Haushalt. Eine Antragstellung ist noch bis 30. September möglich.

  • Zuschuss: 500,- Euro
  • Antrag möglich bis: 30. September 2023

Informationen und Voraussetzungen zu den einzelnen Zuschüssen findet man hier.

Kärnten: 180 Euro

Für die Periode 2022/2023 ist der Aktionszeitraum bereits abgelaufen, jener für 2023/24 steht aber schon in den Startlöchern. Ab 2. Oktober können wieder der große und der kleine Heizkostenzuschuss in Höhe von 180,- bzw. 110,- Euro beantragt werden. Alle weiteren Infos werden noch bekannt gegeben.

  • Zuschuss: 180,- Euro
  • Antrag möglich ab 2. Oktober
  • Infos: www.ktn.gv.at

Tirol: 250 Euro

Noch bis 31. Oktober können Tiroler einen Heizkostenzuschuss beantragen. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem maximalen Nettoeinkommen von 1.100,- Euro pro Monat und Ehepaare mit einem maximalen Einkommen von 1.700,- Euro netto pro Monat.

  • Zuschuss: 250,- Euro
  • Antrag möglich bis: 31. Oktober
  • Infos: www.tirol.gv.at

Burgenland: max. 2.000 Euro

Der sogenannte Wärmepreisdeckel für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen kann im Burgenland noch bis Ende des Jahres (31. Dezember 2023) beantragt werden und beträgt maximal 2.000,- Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen, die Obergrenze liegt bei 63.000,- Euro.

  • Zuschuss: bis zu 2.000,- Euro
  • Antrag möglich bis: 31. Dezember 2023
  • Infos: www.burgenland.at

Niederösterreich: 150 Euro

Der Heizkostenzuschuss von 150,- Euro in Niederösterreich konnte bis 30. Juni beantragt werden. Die jährliche Einkommensgrenze lag bei 40.000 Euro brutto pro Einpersonenhaushalt, bei mehreren Personen bei 100.000 Euro.

  • Zuschuss: 150,- Euro
  • Ende der Antragsfrist: 30. Juni

Vorarlberg: 330 Euro

Ganz im Westen Österreichs wurden pro Haushalt 330,- Euro zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten geboten. Anspruchsberechtigt waren bis zu 60.000 Haushalte, deren Netto-Monatseinkommen 1.860,- Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 2.790,- Euro (Zweipersonenhaushalt) nicht übersteigt. Für besonders einkommensschwache Haushalte gab es zusätzlich 330,- Euro, also insgesamt 660,- Euro. Die Antragsfrist endete mit 31. Mai 2023.

  • Zuschuss: 330,- Euro
  • Ende der Antragsfrist: 31. Mai

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