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Günther Paal alias "Gunkl" am Donnerstag, 22. Oktober 2026, vor Beginn des Prozesses wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial im Straflandesgericht in Wien
Günther Paal alias Gunkl wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Günther Paal alias Gunkl wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
APA-Images / APA / HANS KLAUS TECHT

Gunkl-Prozess: Urteil ist da!

22.10.2026 um 13:51, Marcel Toifl
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Das Urteil im Gunkl-Prozess steht fest: Kabarettist Günther Paal wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Auch die Erpresserinnen müssen ins Gefängnis.

Entscheidung im Wiener Landesgericht für Strafsachen: Das Urteil im spektakulären Prozess gegen den Kabarettisten Günther Paal alias „Gunkl“ sowie seine beiden Erpresserinnen ist am Nachmittag gefallen. Der Schöffensenat verhängte für alle drei Angeklagten Schuldsprüche. Paal muss für drei Jahre unbedingt hinter Gittern.

​Drei Jahre unbedingte Haft für Kabarettist Günther Paal

Das Gericht sprach den 64-jährigen Künstler wegen des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie des Besitzes und der Weitergabe von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial schuldig. Die Richter verhängten eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Hinsichtlich des Missbrauchsvorwurfs stellte das Gericht im Urteil fest, dass die Tat zu einem zeitlich nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkt stattfand, beurteilte die Schuldfrage jedoch als zweifelsfrei erwiesen.

​Mehrjährige Haftstrafen für die Erpresserinnen

Auch die beiden Mitangeklagten – eine 42-jährige Frau und deren 62-jährige Mutter – wurden vom Schöffensenat wegen schwerer Erpressung schuldig gesprochen. Die Frauen hatten Paal nach der Tat unter Androhung von Gewalt und medialer Prangerstellung um insgesamt 189.000 Euro Bargeld gebracht. Das Gericht verhängte für die 42-Jährige eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, während die 62-Jährige zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

​Urteilssprüche nach ausgeweiteter Anklage und Geständnissen

Den Urteilen ging ein intensiver Verhandlungstag voraus. Paal zeigte sich bezüglich aller Vorwürfe reuevoll und vollumfänglich geständig – auch als die Staatsanwaltschaft im Laufe des Tages die Anklage wegen des Versendens von Missbrauchsmaterial über einen Messengerdienst ausgeweitet hatte. Aufgrund dessen, dass die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbittet, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel wurde am 22.10.2026 um 14:50 aktualisiert.

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