Gunkl-Knall: Anklage erweitert
- Gutachter deckt auf: Dateien über Messenger weitergegeben
- Brisante Spur: Zugriff auf Daten noch im April 2026
Dramatische Wende beim laufenden Prozess gegen den Kabarettisten Günther Paal alias „Gunkl“ am Wiener Landesgericht für Strafsachen: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den 64-Jährigen im Gerichtssaal überraschend ausgeweitet. Dem Künstler wird nun nicht mehr nur der Besitz, sondern auch die aktive Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen zur Last gelegt.
Gutachter deckt auf: Dateien über Messenger weitergegeben
Auslöser für die spontane Anklageausweitung war die Zeugenaussage des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Großen Schwurgerichtssaal. Bei der akribischen Untersuchung der von der Polizei sichergestellten Datenträger stellte der Experte fest, dass Paal nicht nur Bild- und Videodateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch auf seinen Geräten gespeichert hatte. Laut Gutachten habe der Angeklagte entsprechendes Material auch über einen einschlägigen Messengerdienst an Dritte weitergeleitet. Auf Befragung durch den Richter zeigte sich Paal auch hinsichtlich der Weitergabe der Dateien sofort vollumfänglich geständig.
Brisante Spur: Zugriff auf Daten noch im April 2026
Die digitalen Spuren lieferten zudem eine weitere brisante Erkenntnis, die dem ursprünglichen Rechtfertigungsversuch des Künstlers widerspricht. Paal hatte in der Vergangenheit beteuert, die betreffenden Daten auf seinem Computer über viele Jahre hinweg schlichtweg vergessen zu haben. Der Sachverständige wies vor Gericht jedoch nach, dass noch am 28. April 2026 – also kurz vor seiner Selbstanzeige bei der Polizei im Mai – auf eine der inkriminierten Dateien zugegriffen worden war. Die Erweiterung der Anklagepunkte schlägt sich maßgeblich auf das Verfahren nieder, in dem Paal zeitgleich wegen des sexuellen Missbrauchs eines dreijährigen Mädchens angeklagt ist.