Goldbarren: Schnäppchenjäger macht Sensationsfund in 15-Euro-Tresor
- Goldbarren im Wert von über 30.000 Euro
- Ehrlicher Finder meldet sich
- Wem gehört das Gold wirklich?
- Rechtliche Grauzone beim Tresor-Kauf
Ein unscheinbarer Online-Kauf sorgt in Bayern für Aufsehen: Ein Mann aus Trostberg hat für nur 15 Euro einen gebrauchten Tresor erworben und darin ein kleines Vermögen entdeckt. Beim genaueren Blick auf den alten Geldschrank stößt er auf ein verstecktes Geheimfach. Darin lag ein 250 Gramm schwerer Goldbarren.
Goldbarren im Wert von über 30.000 Euro
Der Fund hat es in sich: Der Goldbarren ist nach aktuellem Kurs rund 32.000 Euro wert. Damit verwandelt sich das vermeintliche Schnäppchen schlagartig in einen spektakulären Glücksgriff. Laut Polizei dürfte der Barren vom früheren Besitzer schlicht vergessen worden sein.
Ehrlicher Finder meldet sich
Statt den Fund einfach zu behalten, hat der Käufer überaus korrekt reagiert und die Polizei informiert. „Der Käufer hat sich bei uns gemeldet. Er möchte nichts falsch machen und wollte wissen, was er machen soll“, erklärt Polizeisprecher Nicolai Weiß. Die Beamten stellen daraufhin den Kontakt zum Verkäufer her.
Wem gehört der Goldbarren wirklich?
Der Tresor war nicht direkt vom ursprünglichen Eigentümer verkauft worden. Der Anbieter hatte ihn im Auftrag seines 90-jährigen Großvaters weitergegeben. Offenbar wusste dieser nichts mehr von dem versteckten Gold im Inneren.
Jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Gehört der Goldbarren automatisch dem Käufer oder bleibt er Eigentum des ursprünglichen Besitzers? Laut Polizei ist die Lage klar, aber nicht einfach. „Die beiden Parteien müssen sich über den Besitz des Goldes nun untereinander privat einig werden. Oder sie müssen die Sache zivilrechtlich über einen Rechtsanwalt klären.“
Rechtliche Grauzone beim Tresor-Kauf
Im Zentrum steht die juristische Frage, ob der Tresor mit Inhalt verkauft wurde. Ist das der Fall, könnte der Finder Anspruch auf den Goldbarren haben. Wurde hingegen nur der Tresor selbst verkauft, bleibt das Gold rechtlich beim ursprünglichen Eigentümer.
Was als günstiger Online-Kauf begonnen hat, endet jetzt also möglicherweise vor Gericht.