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Hand hält Euro-Geldscheine vor ORF-Logo – Symbolbild für Gebühr-Befreiung und Stromkosten-Ersparnis durch Sozialtarif in Österreich
Mit der neuen ORF-Gebühr-Befreiung können Haushalte seit 2026 nicht nur beim Rundfunkbeitrag, sondern auch bei den Stromkosten deutlich sparen.
Mit der neuen ORF-Gebühr-Befreiung können Haushalte seit 2026 nicht nur beim Rundfunkbeitrag, sondern auch bei den Stromkosten deutlich sparen.
Montage (APA-Images/Starpix | filmfoto/iStock)

ORF-Gebühr sparen: Wer sich jetzt befreien lässt und doppelt profitiert

06.04.2026 um 15:14, Stefanie Hermann
min read
Neue ORF-Gebühr-Regel 2026: Mehr Anspruch auf Befreiung und zusätzliche Strom-Vorteile. Diese Haushalte profitieren jetzt besonders.

Die neue Gebühr-Regel beim ORF bringt 2026 eine spürbare Entlastung. Immer mehr Menschen können sich jetzt von der Zahlung befreien lassen. Wer von der Gebührenbefreiung profitiert, hat zudem meist Anspruch auf weitere Entlastungen. Wer Anspruch hat und wie die neue Berechnung funktioniert.

Gebühr fällt für viele weg: Neue Regel bringt Entlastung

Seit 2026 gilt eine neue Regelung beim ORF-Beitrag. Die Gebühr muss nicht mehr von allen Haushalten bezahlt werden. Durch eine vereinfachte Berechnung können sich jetzt deutlich mehr Menschen von der Zahlung befreien lassen.

Vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren. Die bisher komplizierten Nachweise entfallen, die neue Regel schafft mehr Klarheit und erleichtert den Zugang zur Befreiung deutlich.

Neue Pauschale: So wird die Gebühr jetzt berechnet

Der größte Unterschied liegt in der Berechnung. Vom Nettoeinkommen werden pauschal 500 Euro als Wohnkosten abgezogen. Diese Regel gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Gerade Hausbesitzer profitieren stark. Bisher wurden nur 140 Euro berücksichtigt. Jetzt steigt dieser Wert deutlich an. Mieter können sogar mehr geltend machen, wenn ihre tatsächlichen Wohnkosten über der Pauschale liegen.

Einkommensgrenzen: Wer die Gebühr nicht zahlen muss

Durch die neue Pauschale verschieben sich die Einkommensgrenzen nach oben. Damit fällt die Gebühr für viele Haushalte weg, die bisher knapp darüber lagen.

Für Einzelpersonen liegt die Grenze bei rund 1.465 Euro netto. Durch den Pauschalabzug sind aber effektiv bis zu etwa 1.965 Euro möglich. Für zwei Personen liegt die Grenze bereits bei über 2.300 Euro netto. Jede weitere Person erhöht den Wert zusätzlich.

Diese Gruppen profitieren besonders von der neuen Gebühr-Regel

Die Befreiung richtet sich weiterhin an bestimmte Gruppen. Durch die neue Berechnung profitieren jetzt aber deutlich mehr Menschen von der Gebühr-Befreiung.

Dazu zählen unter anderem Bezieher von Pflegegeld, Personen mit kleinen Pensionen, Arbeitslose, Sozialhilfe-Bezieher, Lehrlinge sowie Menschen mit Hörbehinderung.

Mehr als nur die Gebühr: Weitere Vorteile möglich

Wer sich von der Gebühr befreien lässt, spart oft gleich mehrfach. Neben dem ORF-Beitrag selbst gibt es zusätzliche Entlastungen.

Dazu gehören Zuschüsse zu Telefonkosten sowie ein Sozialtarif beim Strom. Insgesamt ergibt sich häufig eine monatliche Ersparnis von mehr als 25 Euro, bei den Energiekosten sogar deutlich mehr.

Neue Strom-Vorteile: Mit der Gebühr-Befreiung zusätzlich sparen

Seit April 2026 bringt die Befreiung von der Gebühr einen weiteren entscheidenden Vorteil: Haushalte können jetzt auch bei den Stromkosten deutlich sparen. Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, hat automatisch Anspruch auf einen Sozialtarif für Strom.

Dieser Tarif deckelt den Energiepreis innerhalb des bestehenden Vertrags und sorgt so für spürbar niedrigere laufende Kosten. Zusätzlich entfällt ein Teil der Netzkosten durch die sogenannte EAG-Kosten-Befreiung. In Kombination ergibt sich eine merkliche Entlastung bei der Stromrechnung.

Neu ist auch: Bei der ORF-Beitrags Service GmbH kann eine offizielle Einstufung als unterstützungswürdiger Haushalt beantragt werden. Dieser Bescheid gilt als Nachweis für weitere Förderungen im Energiebereich und erleichtert den Zugang zu zusätzlichen Unterstützungen.

Wichtig: Antrag stellen nicht vergessen

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Wer Anspruch hat, muss aktiv einen Antrag stellen. Ohne Antrag bleibt die Gebühr weiterhin bestehen.

Der Antrag kann online, am Gemeindeamt oder per Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH gestellt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen.

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