Fix: Darum bekommen Sie nächsten Monat weniger Gehalt
- Gesetzliche Grundlage und Fälligkeit
- Höhe und Hintergrund der Erhöhung
- Wer die Gebühr zahlen muss
- Wer befreit ist
- Einhebung und Rückerstattung
- Weitere Gebührensteigerungen
Am 15. November steht wieder der E-Card-Stichtag an. An diesem Tag müssen Arbeitgeber in Österreich das jährliche Service-Entgelt für alle aktiv versicherten Personen einheben und an die Krankenkasse überweisen. Die Gebühr für das Jahr 2026 fällt erstmals doppelt so hoch aus wie bisher. Am Dezember-Lohnzettel wird dadurch weniger Gehalt ausgewiesen sein.
Gesetzliche Grundlage und Fälligkeit
Die Erhebung des E-Card-Service-Entgelts im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt. Der Stichtag ist immer der 15. November. Dienstgeber müssen an diesem Datum für alle bei ihnen versicherten Personen das Entgelt einheben und bis 15. Dezember mit den übrigen Beiträgen an den zuständigen Krankenversicherungsträger abführen.
Höhe und Hintergrund der Erhöhung
Für das Jahr 2026 beträgt die Gebühr 25 Euro. Sie ersetzt den bisherigen Betrag von 13,80 Euro. Damit erfolgt eine Erhöhung um rund 81 Prozent. Die Anpassung erfolgt laut Österreichischer Gesundheitskasse jährlich mit der sogenannten Aufwertungszahl. Die Erhöhung ist Teil eines umfassenden Sparkurses des Gesundheitsministeriums. Bis 2026 sollen 177,5 Millionen Euro eingespart werden, unter anderem bei Verwaltung, Werbung und Förderungen.
Wer die Gebühr zahlen muss
Die Zahlungspflicht betrifft alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge und Personen in Ausbildung. Auch wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe über das Arbeitsmarktservice bezieht, zahlt die Gebühr. Ebenso fällt das Entgelt an, wenn im Fall einer Arbeitsunfähigkeit zumindest die Hälfte des Gehalts weiterbezahlt wird oder eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung vorliegt.
Wer befreit ist
Keine Gebühr zahlen geringfügig Beschäftigte, Personen in Karenz, Präsenz- und Zivildiener sowie Kinder und mitversicherte Angehörige. Auch wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss kein Service-Entgelt leisten. Pensionisten sind derzeit noch ausgenommen, diese Befreiung fällt jedoch ab dem Jahr 2027 weg. Bezieher einer Mindestpension bleiben weiterhin befreit.
Einhebung und Rückerstattung
Die Einhebung erfolgt automatisch über die Lohnverrechnung. Der Betrag wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten. Bei Mehrfachversicherung oder bestehender Rezeptgebührenbefreiung kann das zu viel bezahlte Entgelt rückerstattet werden. Zuständig für die Rückzahlung ist die jeweilige Krankenkasse.
Weitere Gebührensteigerungen
Die Erhöhung der E-Card-Gebühr steht nicht allein. Bereits im Sommer wurden Selbstbehalte bei Krankentransporten wieder eingeführt. Fahrten ohne Sanitäter kosten 7,55 Euro, mit Sanitätern 15,10 Euro. Auch für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen gelten seit Juli höhere Gebühren.