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Eine junge Frau betrachte die Website von Finanz Online am Bildschirm eines Computers am Mittwoch, 16. Juli 2025, in Wien. Illustration zur PK mit dem Titel "Finanz Online - der einfache und sichere Weg zur Arbeitnehmerveranlagung?
Der Zugang zu FinanzOnline ist ab Mittwoch nur noch mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.
Der Zugang zu FinanzOnline ist ab Mittwoch nur noch mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

FinanzOnline: Ab Oktober drohen saftige Strafen

30.09.2025 um 14:34, Marcel Toifl
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Ab Oktober sperrt FinanzOnline den Zugang ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wer die Einkommenssteuererklärung verpasst, muss mit Strafen rechnen.

Wer die Einkommenssteuererklärung noch nicht erledigt hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Seit Monaten verschickt das Finanzamt Bescheide mit einer angedrohten Zwangszahlung von 150 Euro. Wer die Nachfrist verstreichen lässt, riskiert weitere Zuschläge und einen geschätzten Steuerbescheid. Ab Oktober kommt eine zusätzliche Hürde: Ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung ist der Zugang zu FinanzOnline gesperrt.

Erste Strafandrohungen

Alle, die ihre Einkommenssteuererklärung bis spätestens 30. September abgeben müssen, erhielten bereits Schreiben mit Strafandrohungen.

Zugang ohne Zwei-Faktor gesperrt

Ab dem ersten Oktober verlieren Nutzerinnen und Nutzer den Zugang zu FinanzOnline, wenn sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht aktiviert haben. Damit können wichtige elektronische Schreiben, darunter Bescheide mit Strafen, nicht mehr geöffnet werden. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärt: „Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgen wir für eine deutlich verbesserte Prävention zur Sicherheit für hochsensible Daten und setzen die Vorgaben der EU um.“

Fristen laufen trotzdem

Auch wer keinen Zugriff mehr auf das elektronische Postfach hat, gilt für das Finanzamt als informiert. „Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen“, warnte AK-Steuerexpertin Diana Jusic.

Umstieg auf Postzustellung

Wer künftig lieber Briefe per Post erhalten möchte, kann dies bis zum 30. September in seinem FinanzOnline-Account unter „Ihre persönlichen Daten“ einstellen. Nach der verpflichtenden Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt notwendig. Die Arbeiterkammer Kärnten stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Reaktionen und Unterstützung

Viele Nutzer äußerten Unmut über die neuen Vorgaben. AK-Präsident Günther Goach stellt klar: „Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober neue Zugangsregelungen gelten, die niemand umgehen kann.“ Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) erinnert daran, dass Formulare weiterhin direkt beim Finanzamt abgegeben werden können. Alexander Pröll (ÖVP), Staatssekretär für Digitalisierung, verweist auf Hilfsangebote: Bei ID-Austria-Servicetouren wurden bereits mehr als 100.000 Neuregistrierungen durchgeführt.

Besonders ältere Menschen tun sich mit der Installation der ID-Austria-App schwer. „All jene, die es nicht im Berufsleben schon erlernt haben, tun sich schwer. Wir bemühen uns, Unterstützungsangebote in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, aber auch intergenerativ“, sagt Sabine Hofer-Gruber, Seniorenbeauftragte der Stadt Wien gegenüber dem ORF. Hilfe bieten Schülerprojekte in Wiener Clubs sowie Servicetouren des Bundes.

Dieser Artikel wurde am 1.10. um 16:00 korrigiert

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